Sitzung: 20.09.2019 Verbandsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 1-2456/19/51-040
IV) Wahl
der Mitglieder:
Die Wahl erfolgt im Wege geheimer Abstimmung nach dem System der Mehrheitswahl durch Stimmzettel.
Bei der Wahl werden vorgedruckte Stimmzettel verwendet, sodass die Stimmabgabe durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung erfolgt. Jedes Mitglied hat zwei Stimmen. Gewählt sind die zwei Bewerber, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
Wahlergebnis:
lfd. Nr. |
Name |
Vorname |
Stimmen |
1. |
Bützer |
Tim |
5 |
2. |
Hack |
Gottfried |
|
3. |
Maus |
Andreas |
|
4. |
Schmitz |
Michael |
5 |
5. |
Schneider |
Anja |
|
V) Wahl der
Stellvertreter:
Die Wahl der Stellvertreter erfolgt wie vor beschrieben, auch in geheimer Abstimmung:
Wahlergebnis:
lfd. Nr. |
Name |
Vorname |
Stimmen |
1. |
Bützer |
Tim |
|
2. |
Hack |
Gottfried |
5 |
3. |
Maus |
Andreas |
|
4. |
Schmitz |
Michael |
|
5. |
Schneider |
Anja |
5 |
VI) Feststellung des Wahlergebnisses:
Der Vorsitzende stellte sodann unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes das
Wahlergebnis wie folgt fest und gab dieses bekannt:
lfd. Nr. |
Mitglied |
Stellvertreter |
1. |
Bützer Tim |
Schneider Anja |
2. |
Schmitz Michael |
Hack Gottfried |
Liste
der Stimmberechtigten
für die Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
des Kindergartenzweckverbandes Hallschlag-Scheid-Ormont
lfd. Nr. |
Name |
Vorname |
Stimmenabgabevermerk |
|
Mitglied |
Stv. Mitglied |
|||
1. |
Bützer |
Tim |
5 |
|
2. |
Hack |
Gottfried |
|
5 |
3. |
Maus |
Andreas |
|
|
4. |
Schmitz |
Michael |
5 |
|
5. |
Schneider |
Anja |
|
5 |
Der Wahlvorsteher |
|
Beisitzer |
|
Der Schriftführer |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Für den Kindergartenzweckverband Hallschlag–Scheid–Ormont wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.
Die Wahl der Ausschussmitglieder wird gemäß § 45 Absatz 2 GemO in Verbindung mit § 33 Abs. 3 KWG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.
Gewählt wird geheim mittels Stimmzettel. Jedes Mitglied kann so viele Namen wählbarer Personen auf dem Stimmzettel aufführen bzw. ankreuzen, wie Mitglieder in den Ausschuss zu wählen sind.
Auf jede Person, deren Name auf dem Stimmzettel vermerkt wurde, entfällt eine Stimme. Einer Person können nicht mehrere Stimmen gegeben werden. Die Sitze werden in der Reihenfolge der auf die einzelnen Personen entfallenen Stimmenzahl besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Für die Bestimmung der stellvertretenden Ausschussmitglieder ist eine weitere gesonderte Wahl durchzuführen, bei der die v. g. Regelungen ebenfalls gelten.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 III Nr. 1 GemO.
II. Bildung
Wahlvorstand
Zur Durchführung der Wahl wurde ein Wahlvorstand gemäß
§ 25 Abs. 8 GeschO wie folgt gebildet:
1. Verbandsvorsteher Dirk Weicker als Vorsitzender und Wahlleiter
2. Mitglied Andreas Maus als
Beisitzer, gem. § 25 Abs. 8 GeschO
3. Mitglied Gottfried Hack als Beisitzer, gem. § 25 Abs. 8 GeschO
4. VG-Mitarbeiter: Petra Sonntag als Schriftführerin
III)
Entscheidung über Größe und Mitglieder:
Die Verbandsversammlung beschließt, dass der Ausschuss aus je 2 Mitgliedern und Stellvertretern besteht, welche aus der Mitte der Verbandsversammlung zu wählen sind.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig 6 Ja-Stimmen