Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

IV) Wahl der Mitglieder:

 

Die Wahl erfolgt im Wege geheimer Abstimmung nach dem System der Mehrheitswahl durch Stimmzettel.

 

Bei der Wahl werden vorgedruckte Stimmzettel verwendet, sodass die Stimmabgabe durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung erfolgt. Jedes Mitglied hat zwei Stimmen. Gewählt sind die zwei Bewerber, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Bützer

Tim

5

2.

Hack

Gottfried

 

3.

Maus

Andreas

 

4.

Schmitz

Michael

5

5.

Schneider

Anja

 

 

 

V) Wahl der Stellvertreter:

 

Die Wahl der Stellvertreter erfolgt wie vor beschrieben, auch in geheimer Abstimmung:

 

Wahlergebnis:

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmen

1.

Bützer

Tim

 

2.

Hack

Gottfried

5

3.

Maus

Andreas

 

4.

Schmitz

Michael

 

5.

Schneider

Anja

5

 

 


VI) Feststellung des Wahlergebnisses:

 

Der Vorsitzende stellte sodann unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes das Wahlergebnis wie folgt fest und gab dieses bekannt:

 

lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter

1.

Bützer Tim

Schneider Anja

2.

Schmitz Michael

Hack Gottfried

 

 

Liste der Stimmberechtigten

für die Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

des Kindergartenzweckverbandes Hallschlag-Scheid-Ormont

 

lfd. Nr.

Name

Vorname

Stimmenabgabevermerk

Mitglied

Stv. Mitglied

1.

Bützer

Tim

5

 

2.

Hack

Gottfried

 

5

3.

Maus

Andreas

 

 

4.

Schmitz

Michael

5

 

5.

Schneider

Anja

 

5

 

 

Der Wahlvorsteher

 

Beisitzer

 

Der Schriftführer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


I. Wahlverfahren:

 

Für den Kindergartenzweckverband Hallschlag–Scheid–Ormont wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.

 

Die Wahl der Ausschussmitglieder wird gemäß § 45 Absatz 2 GemO in Verbindung mit § 33 Abs. 3 KWG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

 

Gewählt wird geheim mittels Stimmzettel. Jedes Mitglied kann so viele Namen wählbarer Personen auf dem Stimmzettel aufführen bzw. ankreuzen, wie Mitglieder in den Ausschuss zu wählen sind.

 

Auf jede Person, deren Name auf dem Stimmzettel vermerkt wurde, entfällt eine Stimme. Einer Person können nicht mehrere Stimmen gegeben werden. Die Sitze werden in der Reihenfolge der auf die einzelnen Personen entfallenen Stimmenzahl besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Für die Bestimmung der stellvertretenden Ausschussmitglieder ist eine weitere gesonderte Wahl durchzuführen, bei der die v. g. Regelungen ebenfalls gelten.

 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 III Nr. 1 GemO.

 

 

II. Bildung Wahlvorstand

 

Zur Durchführung der Wahl wurde ein Wahlvorstand gemäß § 25 Abs. 8 GeschO wie folgt gebildet:

1. Verbandsvorsteher   Dirk Weicker                             als Vorsitzender und Wahlleiter

2. Mitglied                      Andreas Maus                          als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

3. Mitglied                      Gottfried Hack                          als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

4. VG-Mitarbeiter:         Petra Sonntag                           als Schriftführerin

 

 

III) Entscheidung über Größe und Mitglieder:

 

Die Verbandsversammlung beschließt, dass der Ausschuss aus je 2 Mitgliedern und Stellvertretern besteht, welche aus der Mitte der Verbandsversammlung zu wählen sind.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig 6 Ja-Stimmen