Die gewählten Beigeordneten sind nach § 54 GemO unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zu ernennen.

Herr Thorsten Jakoby wurde im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 22.07.2019 zum Ersten Beigeordneten gewählt. Herr Jakoby war zu dieser Sitzung nicht anwesend.

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Orts­gemeinderates.

Nach ihrer Ernennung leisten die ehrenamtlichen Beigeordneten den Diensteid und werden in ihre Ämter eingeführt.

Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung erfolgen durch die Ortsbürgermeisterin.