Die gewählten Beigeordneten sind nach § 54 GemO unter
Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zu ernennen.
Herr Thorsten Jakoby wurde im Rahmen der
konstituierenden Sitzung am 22.07.2019 zum Ersten Beigeordneten gewählt. Herr
Jakoby war zu dieser Sitzung nicht anwesend.
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten
entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Ortsgemeinderates.
Nach ihrer Ernennung leisten
die ehrenamtlichen Beigeordneten den Diensteid und werden in ihre Ämter
eingeführt.
Ernennung, Vereidigung und
Amtseinführung erfolgen durch die Ortsbürgermeisterin.