Wahl des
Ortsvorstehers:
Aus dem Ortsbeirat wird Herr Knut Wichmann vorgeschlagen.
Nach der geheimen Wahl mit Stimmzetteln erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den Vorsitzenden und die dazu beauftragten Ortsbeiratsmitglieder.
Es wurden 3 gültige Stimmen abgegeben, davon
Ja-Stimmen 3
Nein-Stimmen 0
Herr Knut Wichmann ist somit zum Ortsvorsteher des Stadtteils Oos gewählt. Herr Wichmann nimmt die Wahl an.
Sachverhalt:
Zur Kommunalwahl am 26.05.2019 wurde für
eine Wahl der Ortsvorsteherin/ des Ortsvorstehers kein Wahlvorschlag
eingereicht. Gemäß § 76 Abs.1 i. V. m. § 53 Abs.2 Gemeindeordnung (GemO)
erfolgt nunmehr die Wahl der Ortsvorsteherin/ des Ortsvorstehers durch den
neugewählten Ortsbeirat.
Zur/zum
Ortsvorsteher*in können sowohl Mitglieder des Ortsbeirates als auch andere
Bürgerinnen und Bürger des Stadtteiles gewählt werden, die am Tag der Wahl das
23. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Wählbarkeit i. S. d. § 4 Abs.
2 KWG ausgeschlossen sind.
Das Wahlverfahren
richtet sich nach § 40 GemO. Gewählt ist der Bewerber, der im ersten Wahlgang
mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält im ersten Wahlgang
niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im
zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen
den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl. Führt auch
die Stichwahl zu keiner Mehrheit, so entscheidet das Los, wer gewählt ist.
Stimmenthaltungen
und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht
mit.
Die Auszählung der
Stimmen erfolgt durch einen in der Sitzung zu bildenden Wahlausschuss, der aus
dem Stadtbürgermeister als Vorsitzenden, zwei vom Ortsbeirat dazu bestellte
Beisitzer/innen und einem Schriftführer besteht.