Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

 

X    Die Verbandsversammlung beschließt die 2. Änderung der Verbandsordnung des Kindergartenweckverbandes Hallschlag-Scheid-Ormont entsprechend dem vorliegenden Entwurf.


Sachverhalt:

 

Die Verbandsordnung des Kindergartenweckverbandes Hallschlag-Scheid-Ormont soll wie folgt

geändert werden:

 

Gemäß § 8 der Verbandsordnung des Kindergartenweckverbandes Hallschlag-Scheid-Ormont ist festgelegt, dass öffentliche Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der

Verbandsgemeinde Obere Kyll erfolgen. Durch den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll zum 01.01.2019 wurde das Wochenblatt „Obere Kyll-

Nachrichten“ zum 31.12.2018 eingestellt und erscheint künftig unter dem neuen Namen

„Verbandsgemeinde Gerolstein-aktuell“.

 

Der Sitz des Zweckverbandes (§ 3 Abs. 2) und die Verwaltungsstelle (§ 7) sollen ebenfalls angepasst werden.

 

§ 3 Abs. 2 soll wie folgt geändert werden:

Der Zweckverband hat seinen Sitz in Gerolstein.

 

§ 7 wird wie folgt geändert:

Die Verwaltungsgeschäfte des Kindergartenzweckverbandes werden von der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein geführt.

 

 

Anlage/n

2. Änderung der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Hallschlag-Scheid-Ormont