Sitzung: 09.09.2019 Ortsgemeinderat
Beschluss: keine Abstimmung
Sachverhalt:
Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Oberbettingen wurden am 26. Mai 2019 im
Wege der Mehrheitswahl gewählt. Alle Gewählten haben ihr Mandat angenommen.
Herr Ralf Leuschen war zur konstituierenden Sitzung
des Ortsgemeinderates Oberbettingen am 14.08.2019 nicht anwesend. Die
Ratsmitglieder sind gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) auf ihre
Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben, hinzuweisen:
„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als
Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das
Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und
Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über
Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher
Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht
ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.
§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die
Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Dies
bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der
Gemeinde nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche
Vertretung handelt.“
Die Verpflichtung auf die genannten Vorschriften der
Gemeindeordnung erfolgt durch Handschlag.