Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Rockeskyll beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 in der vorgelegten Form.

 


Sachverhalt:

 

Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für das Jahr 2019 im Zeitraum 24.08.2019 bis 06.09.2019 zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen ausgelegen. Etwaige Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge seitens der Bürgerschaft sind nicht eingegangen.

 

Im kommenden Haushaltsjahr wird der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht erreicht. Den Erträgen von 399.770 € stehen Aufwendungen von 479.880 € gegenüber, so dass ein Jahresfehlbetrag von 80.110 € ausgewiesen wird. Das Ergebnis verschlechtert sich gegenüber dem Haushaltsvorjahr, in dem im Ergebnishaushalt der Haushaltsausgleich nicht erreicht wurde, um 65.890 €.

 

Die Verschlechterung des Ergebnisses kann insbesondere 2 Ursachen zugeschrieben werden. Im Steuerhaushalt nehmen zwar die Steuereinnahmen um 6.910 € zu, jedoch ist mit der Fusion der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll für das Haushaltsjahr 2019 eine Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage von 31,5 % auf 39 % beschlossen worden. Im Vergleich zum Haushaltsvorjahr steigt der Ansatz von 62.130 € um 14.790 € auf 76.920 €. Die Kreisumlage liegt unverändert bei 45 %. Der Ansatz steigt von 84.730 € um 4.030 € auf 88.760 €.

 

Des Weiteren werden auf Grundlage eines Hochwasserschutzkonzeptes, welches in 2018 durch ein Ingenieurbüro erstellt wurde, bautechnische Schutzmaßnahmen in der Ortsgemeinde mit einem Gesamtvolumen von 111.860 € errichtet. Eine Zuweisung des Landes von 67.116 € (= 60 %) ist in Aussicht gestellt, sodass ein Eigenanteil von 44.744 € durch die Ortsgemeinde aufzubringen ist. Diese Maßnahme ist ausnahmslos im konsumtiven Bereich des Haushaltes ausgewiesen und belastet demnach das Jahresergebnis.

 

Der Finanzhaushalt schließt bei ordentlichen Einzahlungen von 352.910 € und ordentlichen Auszahlungen 413.590 € mit einem negativen Saldo von 60.680 € ab. Der Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.

 

Investitionsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2019 keine eingeplant. Lediglich Grabnutzungsentgelte von 500 € schlagen planerisch auf der Einzahlungsseite zu buche.

 

Im Haushalt 2019 besteht somit ein Finanzmittelfehlbetrag von 60.180 €. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:


 

 

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen =                                                                 500 €

abzüglich des negativen Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit =  60.680 €

 

Seit dem 01.01.2015 ist die Ortsgemeinde schuldenfrei. Dies bedeutet sie muss keine Tilgungen auf erhaltene Investitionskredite leisten. Zum 31.12.2018 hatte die Ortsgemeinde Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 389.589,56 €. Zur Deckung des oben genannten Finanzmittefehlbetrages von 60.180 € wird ein Betrag in dieser Höhe der sog. „Liquiditätsreserve“ entnommen. Somit sinken die Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde auf 329.409,56 €.