Sitzung: 16.09.2019 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1-2436/19/31-001
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Rockeskyll
beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2019 in der vorgelegten Form.
Sachverhalt:
Nach Zuleitung an den
Ortsgemeinderat hat die vorliegende Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan
für das Jahr 2019 im Zeitraum 24.08.2019 bis 06.09.2019 zur Einsichtnahme durch
die Einwohner/innen ausgelegen. Etwaige Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge
seitens der Bürgerschaft sind nicht eingegangen.
Im
kommenden Haushaltsjahr wird der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht erreicht. Den Erträgen von 399.770 € stehen
Aufwendungen von 479.880 € gegenüber, so dass ein Jahresfehlbetrag von 80.110 €
ausgewiesen wird. Das Ergebnis verschlechtert sich gegenüber dem
Haushaltsvorjahr, in dem im Ergebnishaushalt der Haushaltsausgleich nicht
erreicht wurde, um 65.890 €.
Die Verschlechterung des Ergebnisses kann
insbesondere 2 Ursachen zugeschrieben werden. Im Steuerhaushalt nehmen zwar die
Steuereinnahmen um 6.910 € zu, jedoch ist mit der Fusion der Verbandsgemeinden
Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll für das Haushaltsjahr 2019 eine Erhöhung
der Verbandsgemeindeumlage von 31,5 % auf 39 % beschlossen worden. Im Vergleich
zum Haushaltsvorjahr steigt der Ansatz von 62.130 € um 14.790 € auf 76.920 €.
Die Kreisumlage liegt unverändert bei 45 %. Der Ansatz steigt von 84.730 € um
4.030 € auf 88.760 €.
Des Weiteren werden auf Grundlage eines
Hochwasserschutzkonzeptes, welches in 2018 durch ein Ingenieurbüro erstellt
wurde, bautechnische Schutzmaßnahmen in der Ortsgemeinde mit einem
Gesamtvolumen von 111.860 € errichtet. Eine Zuweisung des Landes von 67.116 €
(= 60 %) ist in Aussicht gestellt, sodass ein Eigenanteil von 44.744 € durch
die Ortsgemeinde aufzubringen ist. Diese Maßnahme ist ausnahmslos im
konsumtiven Bereich des Haushaltes ausgewiesen und belastet demnach das
Jahresergebnis.
Der Finanzhaushalt schließt bei ordentlichen Einzahlungen von 352.910 €
und ordentlichen Auszahlungen 413.590 € mit einem negativen Saldo von 60.680 €
ab. Der Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.
Investitionsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2019 keine eingeplant. Lediglich Grabnutzungsentgelte von 500 € schlagen planerisch auf der Einzahlungsseite zu buche.
Im Haushalt 2019 besteht somit ein Finanzmittelfehlbetrag von 60.180 €. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen = 500 €
abzüglich des negativen Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = 60.680 €
Seit dem 01.01.2015 ist die Ortsgemeinde schuldenfrei. Dies bedeutet sie muss keine Tilgungen auf erhaltene Investitionskredite leisten. Zum 31.12.2018 hatte die Ortsgemeinde Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 389.589,56 €. Zur Deckung des oben genannten Finanzmittefehlbetrages von 60.180 € wird ein Betrag in dieser Höhe der sog. „Liquiditätsreserve“ entnommen. Somit sinken die Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde auf 329.409,56 €.