Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die/der neu gewählte stellvertretende Ortsvorsteher/in ist zur/zum Ehrenbeamtin/Ehrenbeamten zu ernennen. Ferner hat sie/er den vorgeschriebenen Diensteid zu leisten und ist anschließend in das Amt einzuführen. Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Amtseinführung.