Sitzung: 06.08.2019 Ortsbeirat Hinterhausen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 1-2381/19/12-006
Sachverhalt:
Die/der neu gewählte stellvertretende
Ortsvorsteher/in ist zur/zum Ehrenbeamtin/Ehrenbeamten zu ernennen. Ferner hat
sie/er den vorgeschriebenen Diensteid zu leisten und ist anschließend in das
Amt einzuführen. Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Amtseinführung.