Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin / des stellvertretenden Ortsvorstehers:

 

Aus dem Ortsbeirat wird Stefan Dahm vorgeschlagen.

 

Nach der geheimen Wahl mit Stimmzettel erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den Vorsitzenden und die dazu beauftragten Ortsbeiratsmitglieder.

 

Es wurden 3 gültige Stimmen abgegeben, davon

 

                                    Ja-Stimmen:               3

                                    Nein-Stimmen:            -

 

Herr Stefan Dahm ist somit zum stellvertretenden Ortsvorsteher des Stadtteils Hinterhausen gewählt. Herr Dahm nimmt die Wahl an.

 


Sachverhalt:

 

Nach der Hauptsatzung der Stadt Gerolstein hat jeder Stadtteil einen stellvertretende/n Ortsvorsteher*in. Die/der stellvertretende Ortsvorsteher*in ist in der ersten Sitzung des Ortsbeirates neu zu wählen.

 

Nach § 76 (2) der Gemeindeordnung (GemO) wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte eine/n stellvertretende/n Ortsvorsteher*in in öffentlicher Sitzung im Rahmen einer geheimen Abstimmung. Voraussetzung für die Wahl ist, dass der oder die Gewählte am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Wählbarkeit i. S. d. § 4 Abs. 2 KWG ausgeschlossen sind.

 

Das Wahlverfahren richtet sich nach § 40 GemO. Gewählt ist der Bewerber, der im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält im ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl. Führt auch die Stichwahl zu keiner Mehrheit, so entscheidet das Los, wer gewählt ist.

 

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.

 

Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch einen in der Sitzung zu bildenden Wahlausschuss, der aus dem Stadtbürgermeister als Vorsitzenden, zwei vom Ortsbeirat dazu bestellte Beisitzer*innen und einem Schriftführer, der i. d. R. von der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt wird, besteht.