Sitzung: 06.08.2019 Ortsbeirat Hinterhausen
Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse
Vorlage: 1-2380/19/12-005
Wahl der
stellvertretenden Ortsvorsteherin / des stellvertretenden Ortsvorstehers:
Aus dem Ortsbeirat wird Stefan Dahm vorgeschlagen.
Nach der geheimen Wahl mit Stimmzettel erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den Vorsitzenden und die dazu beauftragten Ortsbeiratsmitglieder.
Es wurden 3 gültige Stimmen abgegeben, davon
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: -
Herr Stefan Dahm ist somit zum stellvertretenden Ortsvorsteher des Stadtteils Hinterhausen gewählt. Herr Dahm nimmt die Wahl an.
Sachverhalt:
Nach der
Hauptsatzung der Stadt Gerolstein hat jeder Stadtteil einen stellvertretende/n
Ortsvorsteher*in. Die/der stellvertretende Ortsvorsteher*in ist in der ersten
Sitzung des Ortsbeirates neu zu wählen.
Nach § 76 (2) der
Gemeindeordnung (GemO) wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte eine/n
stellvertretende/n Ortsvorsteher*in in öffentlicher Sitzung im Rahmen einer
geheimen Abstimmung. Voraussetzung für die Wahl ist, dass der oder die Gewählte
am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der
Wählbarkeit i. S. d. § 4 Abs. 2 KWG ausgeschlossen sind.
Das Wahlverfahren
richtet sich nach § 40 GemO. Gewählt ist der Bewerber, der im ersten Wahlgang
mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält im ersten Wahlgang
niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im
zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen
den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl. Führt auch
die Stichwahl zu keiner Mehrheit, so entscheidet das Los, wer gewählt ist.
Stimmenthaltungen
und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht
mit.
Die Auszählung der
Stimmen erfolgt durch einen in der Sitzung zu bildenden Wahlausschuss, der aus
dem Stadtbürgermeister als Vorsitzenden, zwei vom Ortsbeirat dazu bestellte
Beisitzer*innen und einem Schriftführer, der i. d. R. von der
Verbandsgemeindeverwaltung gestellt wird, besteht.