Beschluss: keine Abstimmung

TOP 4: Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten

 

Die in der heutigen Sitzung unter TOP 3 gewählten Beigeordneten sind nach §54 GemO unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamten zu ernennen. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Ortsgemeinderates.

 

Nach ihrer Ernennung leisten die ehrenamtlichen Beigeordneten den Diensteid und werden in ihre Ämter eingeführt.

 

Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung erfolgen durch den Ortsbürgermeister.

 

Herr Gregor Marder wir in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates in sein Amt eingeführt.