Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die in der heutigen Sitzung unter TOP 4 gewählten Beigeordneten sind nach §54 GemO unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamten zu ernennen. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Ortsgemeinderates.

 

Nach seiner Ernennung leistet der ehrenamtlichen Beigeordnete Lorenz Ehlen den Diensteid und wird in ein Amt eingeführt. Für den Beigeordneten Mathias Kuhl entfallen die Vereidigung und die Amtseinführung aufgrund seiner Widerwahl.

 

Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung erfolgen durch die Ortsbürgermeisterin.