Sitzung: 19.06.2019 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die
in der heutigen Sitzung unter TOP 4 gewählten
Beigeordneten sind nach §54 GemO unter Berufung in das Beamtenverhältnis als
Ehrenbeamten zu ernennen. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten
entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Ortsgemeinderates.
Nach
seiner Ernennung leistet der ehrenamtlichen Beigeordnete Lorenz Ehlen den
Diensteid und wird in ein Amt eingeführt. Für den Beigeordneten Mathias Kuhl
entfallen die Vereidigung und die Amtseinführung aufgrund seiner Widerwahl.
Ernennung,
Vereidigung und Amtseinführung erfolgen durch die Ortsbürgermeisterin.