Sitzung: 19.06.2019 Ortsgemeinderat
Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse
Nach
§ 50 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) hat die Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern ein
bis zwei ehrenamtliche Beigeordnete.
Zunächst
ist im Rat zu entscheiden, ob für die jetzige Wahlperiode ein oder zwei
Beigeordnete gewählt werden sollen.
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat beschließt für die jetzige Wahlperiode 2 Beigeordnete zu
wählen.
Beschlussfassung: einstimmig
Die
ehrenamtlichen Beigeordneten werden nach § 53 a GemO vom Gemeinderat gewählt.
Wählbar
sind sowohl Mitglieder des Ortsgemeinderates als auch „Nicht-Ratsmitglieder“,
welche die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines
Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und am Tag der Wahl das 23.
Lebensjahr vollendet haben.
Zu
ehrenamtlichen Beigeordneten dürfen u.a. nicht gewählt werden, wer nicht
Bürger*in der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern ist
oder wer gegen Entgelt bei der Verbandsgemeinde beschäftigt ist.
Das
Wahlverfahren ist in § 40 GemO geregelt:
Es
können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat unmittelbar
vor der Wahl vorgeschlagen werden. Die Wahl hat in geheimer Wahl durch
Stimmzettel zu erfolgen.
Gewählt
ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält; Stimmenenthaltungen und
ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.
Die
Auszählung der Stimmen erfolgt durch die Vorsitzende und mindestens zwei dazu
beauftragten Ratsmitgliedern. Über jede Wahl ist eine Wahlniederschrift
anzufertigen.
Das
Stimmrecht der Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.
Wahl des ersten Beigeordneten:
Herr
Matthias Kuhl wird aus dem Rat als Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde
Kalenborn-Scheuern vorgeschlagen.
Nach der Wahl mit Stimmzettel
erfolgt die Auszählung der Stimmen durch die Vorsitzende und die dazu
beauftragten Ratsmitglieder Winfried Meiers und Marlies Dreis.
Es wurden 6
gültige Stimmen abgegeben, davon
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Herr Matthias
Kuhl ist somit zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern
gewählt. Herr Kuhl nimmt die Wahl an.
Wahl des zweiten Beigeordneten:
Für die Wahl
zum zweiten Beigeordneter wird vom Ortsgemeinderat Herr Lorenz Ehlen
vorgeschlagen.
Nach der Wahl
mit Stimmzettel erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den Vorsitzenden und
die dazu beauftragten Ratsmitglieder Winfried Meiers und Marlies Dreis.
Es wurden 6
gültige Stimmen abgeben, davon
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Herr Lorenz Ehlen ist somit zum zweiten Beigeordneten der
Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern gewählt. Herr Ehlen nimmt die Wahl an.