Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Nach § 50 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) hat die Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern ein bis zwei ehrenamtliche Beigeordnete.

 

Zunächst ist im Rat zu entscheiden, ob für die jetzige Wahlperiode ein oder zwei Beigeordnete gewählt werden sollen.

 

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt für die jetzige Wahlperiode 2 Beigeordnete zu wählen.

 

Beschlussfassung: einstimmig

 

Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden nach § 53 a GemO vom Gemeinderat gewählt.

 

Wählbar sind sowohl Mitglieder des Ortsgemeinderates als auch „Nicht-Ratsmitglieder“, welche die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet haben.

 

Zu ehrenamtlichen Beigeordneten dürfen u.a. nicht gewählt werden, wer nicht Bürger*in der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern ist oder wer gegen Entgelt bei der Verbandsgemeinde beschäftigt ist.

 

Das Wahlverfahren ist in § 40 GemO geregelt:

 

Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat unmittelbar vor der Wahl vorgeschlagen werden. Die Wahl hat in geheimer Wahl durch Stimmzettel zu erfolgen.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält; Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.

 

 

Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch die Vorsitzende und mindestens zwei dazu beauftragten Ratsmitgliedern. Über jede Wahl ist eine Wahlniederschrift anzufertigen.

 

Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.

 

Wahl des ersten Beigeordneten:

 

Herr Matthias Kuhl wird aus dem Rat als Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern vorgeschlagen.

 

Nach der Wahl mit Stimmzettel erfolgt die Auszählung der Stimmen durch die Vorsitzende und die dazu beauftragten Ratsmitglieder Winfried Meiers und Marlies Dreis.

 

Es wurden 6 gültige Stimmen abgegeben, davon

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

Herr Matthias Kuhl ist somit zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern gewählt. Herr Kuhl nimmt die Wahl an.

 

 

Wahl des zweiten Beigeordneten:

 

Für die Wahl zum zweiten Beigeordneter wird vom Ortsgemeinderat Herr Lorenz Ehlen vorgeschlagen.

 

Nach der Wahl mit Stimmzettel erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den Vorsitzenden und die dazu beauftragten Ratsmitglieder Winfried Meiers und Marlies Dreis.

 

Es wurden 6 gültige Stimmen abgeben, davon

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

Herr Lorenz Ehlen ist somit zum zweiten Beigeordneten der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern gewählt. Herr Ehlen nimmt die Wahl an.