Sitzung: 19.06.2019 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Für eine Wahl einer
Ortsbürgermeisterin/eines Ortsbürgermeisters im Rahmen der Kommunalwahlen am
26. Mai 2019 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht. Die Neuwahl der/des
Ortsbürgermeisters*in erfolgt daher gemäß § 53 Abs. 2 GemO durch den neuen
Ortsgemeinderat.
Zum/Zur Bürgermeister*in können
sowohl Ratsmitglieder als auch andere Gemeindebürger gewählt werden. Die
persönlichen Voraussetzungen für den/die künftige*n ehrenamtliche*n
Bürgermeister*in sind in § 53 Abs. 3 und 4 GemO geregelt:
Wählbar sind alle Bürger der
Gemeinde, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit
eines EU-Mitgliedstaates besitzen und am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr
vollendet haben. Nicht wählbar sind u.a. Personen, die gegen Entgelt im Dienst
der Gemeinde oder der Verbandsgemeinde stehen.
Das Wahlverfahren ist in § 40
GemO geregelt. Gewählt ist der Bewerber, der im 1. Wahlgang mehr als die Hälfte
der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält im 1. Wahlgang niemand diese
Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im 2. Wahlgang niemand
mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die
die höchste Stimmenzahl erreicht haben eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu
gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist.
Stimmenthaltungen und ungültige
Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Der
Vorsitzende hat bei dieser Wahl Stimmrecht, da er gewähltes Ratsmitglied ist
(§36 (3) Nr. 1 GemO).
Frau Rita Hoffmann stellt sich
zur Wahl als Ortsbürgermeisterin.
Nach der Wahl mit Stimmzettel
erfolgt die Auszählung der Stimmen durch die Vorsitzende und die dazu
beauftragten Ratsmitglieder Winfried Meiers und Marlies Dreis.
Es wurden 7
gültige Stimmen abgegeben, davon
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 0
Frau Rita
Hoffman ist somit zur Ortsbürgermeisterin von Kalenborn-Scheuern gewählt. Frau
Hoffmann nimmt die Wahl an.