Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Für eine Wahl einer Ortsbürgermeisterin/eines Ortsbürgermeisters im Rahmen der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht. Die Neuwahl der/des Ortsbürgermeisters*in erfolgt daher gemäß § 53 Abs. 2 GemO durch den neuen Ortsgemeinderat.

 

Zum/Zur Bürgermeister*in können sowohl Ratsmitglieder als auch andere Gemeindebürger gewählt werden. Die persönlichen Voraussetzungen für den/die künftige*n ehrenamtliche*n Bürgermeister*in sind in § 53 Abs. 3 und 4 GemO geregelt:

 

Wählbar sind alle Bürger der Gemeinde, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen und am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar sind u.a. Personen, die gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde oder der Verbandsgemeinde stehen.

 

Das Wahlverfahren ist in § 40 GemO geregelt. Gewählt ist der Bewerber, der im 1. Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält im 1. Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im 2. Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist.

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Der Vorsitzende hat bei dieser Wahl Stimmrecht, da er gewähltes Ratsmitglied ist (§36 (3) Nr. 1 GemO).

 

Frau Rita Hoffmann stellt sich zur Wahl als Ortsbürgermeisterin.

 

Nach der Wahl mit Stimmzettel erfolgt die Auszählung der Stimmen durch die Vorsitzende und die dazu beauftragten Ratsmitglieder Winfried Meiers und Marlies Dreis.

 

 

Es wurden 7 gültige Stimmen abgegeben, davon

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

 

Frau Rita Hoffman ist somit zur Ortsbürgermeisterin von Kalenborn-Scheuern gewählt. Frau Hoffmann nimmt die Wahl an.