Sitzung: 19.06.2019 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die
Mitglieder des Ortsgemeinderates Kalenborn-Scheuern wurden am 26. Mai 2019 im
Wege der Mehrheitswahl gewählt. Alle Gewählten haben ihr Mandat angenommen.
Zu
Beginn der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates sind die
Ratsmitglieder gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) auf ihre Pflichten, die
sich aus der Gemeindeordnung ergeben, hinzuweisen:
„Nach
§ 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt
unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter
Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler
nicht gebunden.
Sie
sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem
Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der
Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1
der Gemeindeordnung.
§
21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer
besonderen Treuepflicht gegenüber der Ortsgemeinde. Dies bedeutet, dass
Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Ortsgemeinde
nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche
Vertretung handelt.“
Die
Verpflichtung auf die genannten Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch
Handschlag.
Norbert
Rausch ist in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates zu Verpflichten.