Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Nach eingehender Diskussion erkennt der Ortsgemeinderat die Notwendigkeit der Maßnahme an und stimmt dem Bauvorhaben in der vorgestellten Fassung zu.

1.    Sobald die Zustimmungserklärungen aller Ortsgemeinden vorliegen, wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Förderanträge zu stellen.

2.    Die Verwaltung, Fachbereich II, wird beauftragt, das Planungsbüro Lenartz / Lenartz und Partner GbR mit der weiteren Planung incl. der Beantragung der Baugenehmigung zu beauftragen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage II des Fachbereich 3

 


Sachverhalt:

 

Es besteht bzw. ergibt sich gemäß Prognose des Jugendamtes ein nicht unerheblicher Bedarf an Kindergartenplätzen Plätzen in den einzelnen Bereichen, dem die Einrichtung ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 und auf der Grundlage der zu erwartenden Neuregelungen nach dem Kita-Zukunftsgesetz nicht gerecht werden kann.

Daher wurden umfangreiche Untersuchungen bezüglich einer Erweiterung durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten und der pädagogischen Erfordernisse stellte sich heraus, dass ein eingeschossiger Anbau an das vorhandene Gebäude die wirtschaftlichste Variante ist. Auch ein Ausweichen oder eine Auslagerung in bestehende Räumlichkeiten oder auswärtige Kindertagesstätten in der Nachbarschaft konnte wegen der fehlender Platzkapazitäten nicht verwirklicht werden. Die endgültige Planung wurde den betroffenen Ortsgemeinden in einem Abstimmungsgespräch am 04.06.2019 in der Kindertagesstätte St. Antonius Jünkerath eingehend erläutert.

Die Gesamtkosten belaufen sich nach Berechnungen und Planung des Architekturbüro Lenartz / Lenartz & Partner auf rund 575.000 € ohne Mobiliar Einrichtung (Anlage I). Dem gegenüber steht eine mögliche Landes- bzw. Kreisförderung von pauschal höchstens (150.000 € Landesförderung und 65.000 € Kreisförderung) 215.000 €.

Gemäß der Zweckvereinbarung über die Aufteilung der Kosten der Kindertagesstätte St. Antonius Jünkerath sind die nicht durch Zuschuss gedeckten Aufwendungen gemäß Verteilungsschlüssel (KiTa Kinder / Einwohner) von den betreffenden Ortsgemeinden zu übernehmen.

Im Bereich der Investitionen sind die Abschreibungen und Darlehenszinsen der nicht durch Zuschuss gedeckten Kosten ebenfalls gemäß Verteilungsschlüssel zu übernehmen.

Dadurch ergibt sich für das Jahr der Gebäudeerstellung und die drauffolgenden Jahre eine Mehrbelastung für die einzelnen Ortsgemeinden. Im Einzelnen verweisen wir auf die beigefügte Anlage II zu den finanziellen Auswirkungen.