Sachverhalt:
Der
in der heutigen Sitzung unter TOP 3 gewählte erste Beigeordnete Hermann-Josef
Klein wird nach § 54 GemO unter Berufung
in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamten ernannt. Die Amtszeit der
ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des
Ortsgemeinderates. Nach der Ernennung leistet der ehrenamtliche Beigeordnete
den Diensteid und wird in sein Amt eingeführt. Ernennung, Vereidigung und
Amtseinführung erfolgen durch die Ortsbürgermeisterin/ den Ortsbürgermeister.
Für
die zweite Beigeordnete Annemie Keils entfallen Vereidigung und Einführung
wegen der Wiederwahl.