Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der in der heutigen Sitzung unter TOP 3 gewählte erste Beigeordnete Hermann-Josef Klein wird  nach § 54 GemO unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamten ernannt. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Ortsgemeinderates. Nach der Ernennung leistet der ehrenamtliche Beigeordnete den Diensteid und wird in sein Amt eingeführt. Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung erfolgen durch die Ortsbürgermeisterin/ den Ortsbürgermeister.

Für die zweite Beigeordnete Annemie Keils entfallen Vereidigung und Einführung wegen der Wiederwahl.