Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Wahl der
Ausschussmitglieder offen durch Handzeichen durchzuführen.
Beschluss: einstimmig beschlossen
9 Ja-Stimmen
Folgende Mitglieder und Stellvertreter*Innen
werden in die Ausschüsse gewählt:
Rechnungsprüfungsausschuss
(3 Mitglieder)
Mitglied: |
Stellvertreter*in |
Tim
Bützer |
Hans-Jürgen
Breuer |
Oswald
Hoffmann |
Roland
Quetsch |
Lothar
Laskowski |
Karl-Heinz
Jenniges |
Wahl von zwei Vertretern in die
Verbandsversammlung des Zweckverbands Kindergarten Hallschlag-Scheid Ormont
Entsprechend der Verbandsordnung sind die Mitglieder dieses Zweckverbandes die Ortsgemeinden Hallschlag, Ormont und Scheid. Die Verbandsversammlung besteht aus sechs Vertretern der Verbandsmitglieder. Davon entfallen drei auf die Ortsgemeinde Hallschlag.
Vertreter kraft Gesetzes ist gemäß § 8 Absatz 2 Satz 3 KomZG in Verbindung mit § 88 Absatz 1 Satz 1 GemO der Ortsbürgermeister, sodass gemäß § 88 Absatz 1 Satz 5 GemO noch zwei weitere Vertreter nach den Bestimmungen des § 45 GemO zu wählen sind.
Die Wahl der Vertreter wird gemäß § 45 Absatz 2 GemO in Verbindung mit § 33 Abs. 3 KWG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.
Gewählt wird geheim mittels Stimmzettel. Jedes Ratsmitglied kann so viele Namen wählbarer Personen auf dem Stimmzettel aufführen, wie Vertreter zu wählen sind.
Auf jede Person, deren Name auf dem Stimmzettel vermerkt wurde, entfällt eine Stimme. Einer Person können nicht mehrere Stimmen gegeben werden. Die Sitze werden in der Reihenfolge der auf die einzelnen Personen entfallenen Stimmenzahl besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 III Nr. 1 GemO.
II. Bildung Wahlvorstand
Zur
Durchführung der Wahl wurde ein Wahlvorstand gemäß § 25 Abs. 8 GeschO wie folgt
gebildet:
1. Ortsbürgermeister Dirk Weicker als Vorsitzender und Wahlleiter
2. Ratsmitglied Oswald Hoffmann . als
Beisitzer, gem. § 25 Abs. 8 GeschO
3. Ratsmitglied Roland Quetsch als Beisitzer, gem. § 25 Abs. 8 GeschO
4. VG-Mitarbeiter Petra Sonntag...................... als Schriftführer
Beschluss:
Wahl der Vertreter
in die Verbandsversammlung des Zweckverbands
Kindergarten
Hallschlag-Scheid-Ormont
Liste
der Stimmberechtigten
für die Wahl der zwei Vertreter in die
Verbandsversammlung des Zweckverbands Kindergarten Hallschlag-Scheid-Ormont
lfd. Nr, |
Name |
Vorname |
Vermerk Stimmabgabe |
1. |
Breuer |
Hans-Jürgen |
x |
2. |
Bützer |
Tim |
X |
3. |
Colgen |
Arthur |
X |
4. |
Schneider |
Anja |
X |
5. |
Hoffmann |
Oswald |
X |
6. |
Jenniges |
Karl-Heinz |
X |
7. |
Laskowski |
Lothar |
X |
8. |
Quetsch |
Roland |
X |
Feststellung
des Wahlergebnisses:
Der Vorsitzende stellte sodann
unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes das Wahlergebnis wie folgt fest:
lfd. |
Name |
Vorname |
Anzahl der Stimmen |
Nr. |
|
|
|
1. |
Hoffmann |
Oswald |
4 |
2. |
Bützer |
Tim |
5 |
3. |
Schneider |
Anja |
7 |
Gewählt sind als Vertreter:
lfd. |
Name |
Vorname |
Nr. |
|
|
1. |
Schneider |
Anja |
2. |
Bützer |
Tim |
Dieses Wahlergebnis wurde vom Vorsitzenden sofort bekannt gegeben.
Vollzogen laut Wahlhandlung vom heutigen Tage:
Der Wahlvorsteher |
|
BBeisitzer |
|
Der Schriftführer |
gez. Dirk Weicker |
|
gez. Oswald Hoffmann |
|
gez. Petra Sonntag |
|
|
gez. Roland Quetsch |
|
|
Sachverhalt:
Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht bei Wahlen gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1
Gemeindeordnung (GemO).
Sachverhalt:
Die eingerichteten Ausschüsse sollen wie folgt besetzt werden:
Für jedes Ausschussmitglied des Rechnungsprüfungsausschusses ist ein(e) Stellvertreter*in zu wählen.
Auf Beschluss des Ortsgemeinderates kann die Wahl der Ausschussmitglieder offen durch Handzeichen erfolgen (siehe § 40 Abs. 5 GemO).