Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Wahl der Ausschussmitglieder offen durch Handzeichen durchzuführen.

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

9 Ja-Stimmen

 

 

Folgende Mitglieder und Stellvertreter*Innen werden in die Ausschüsse gewählt:

 

Rechnungsprüfungsausschuss (3 Mitglieder)

 

Mitglied:

Stellvertreter*in

Tim Bützer

Hans-Jürgen Breuer

Oswald Hoffmann

Roland Quetsch

Lothar Laskowski

Karl-Heinz Jenniges

 

 

 

Wahl von zwei Vertretern in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Kindergarten Hallschlag-Scheid Ormont

 

 

Entsprechend der Verbandsordnung sind die Mitglieder dieses Zweckverbandes die Ortsgemeinden Hallschlag, Ormont und Scheid. Die Verbandsversammlung besteht aus sechs Vertretern der Verbandsmitglieder. Davon entfallen drei auf die Ortsgemeinde Hallschlag.

 

Vertreter kraft Gesetzes ist gemäß § 8 Absatz 2 Satz 3 KomZG in Verbindung mit § 88 Absatz 1 Satz 1 GemO der Ortsbürgermeister, sodass gemäß § 88 Absatz 1 Satz 5 GemO noch zwei weitere Vertreter nach den Bestimmungen des § 45 GemO zu wählen sind.

 

Die Wahl der Vertreter wird gemäß § 45 Absatz 2 GemO in Verbindung mit § 33 Abs. 3 KWG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

Gewählt wird geheim mittels Stimmzettel. Jedes Ratsmitglied kann so viele Namen wählbarer Personen auf dem Stimmzettel aufführen, wie Vertreter zu wählen sind.

Auf jede Person, deren Name auf dem Stimmzettel vermerkt wurde, entfällt eine Stimme. Einer Person können nicht mehrere Stimmen gegeben werden. Die Sitze werden in der Reihenfolge der auf die einzelnen Personen entfallenen Stimmenzahl besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 III Nr. 1 GemO.

 

 

II. Bildung Wahlvorstand

Zur Durchführung der Wahl wurde ein Wahlvorstand gemäß § 25 Abs. 8 GeschO wie folgt gebildet:

1. Ortsbürgermeister Dirk Weicker                                als Vorsitzender und Wahlleiter

2. Ratsmitglied          Oswald Hoffmann    .                   als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

3. Ratsmitglied          Roland Quetsch                           als Beisitzer, gem.  §  25 Abs. 8 GeschO

4. VG-Mitarbeiter Petra Sonntag......................              als Schriftführer

 

 

 

Beschluss:

 

Wahl der Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbands

Kindergarten Hallschlag-Scheid-Ormont

 

Liste der Stimmberechtigten

für die Wahl der zwei Vertreter in die

Verbandsversammlung des Zweckverbands Kindergarten Hallschlag-Scheid-Ormont

 

lfd.

Nr,

Name

Vorname

Vermerk

Stimmabgabe

1.

Breuer

Hans-Jürgen

x

2.

Bützer

Tim

X

3.

Colgen

Arthur

X

4.

Schneider

Anja

X

5.

Hoffmann

Oswald

X

6.

Jenniges

Karl-Heinz

X

7.

Laskowski

Lothar

X

8.

Quetsch

Roland

X

 

 

Feststellung des Wahlergebnisses:

 

Der Vorsitzende stellte sodann unter Hinzuziehung des Wahlvorstandes das Wahlergebnis wie folgt fest:

 

 

lfd.

 

Name

 

Vorname

Anzahl der

Stimmen

Nr.

 

 

1.

Hoffmann

Oswald

4

2.

Bützer

Tim

5

3.

Schneider

Anja

7

 

 

 


 

 

Gewählt sind als Vertreter:

 

lfd.

 

Name

 

Vorname

Nr.

 

 

1.

Schneider

Anja

2.

Bützer

Tim

 

Dieses Wahlergebnis wurde vom Vorsitzenden sofort bekannt gegeben.

 

 

 

Vollzogen laut Wahlhandlung vom heutigen Tage:

 

 

Der Wahlvorsteher

 

BBeisitzer

 

Der Schriftführer

 

gez. Dirk Weicker

 

 

gez. Oswald Hoffmann

 

 

gez. Petra Sonntag

 

 

 

 

 

gez. Roland Quetsch

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht bei Wahlen gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 Gemeindeordnung (GemO).

 

Sachverhalt:

Die eingerichteten Ausschüsse sollen wie folgt besetzt werden:

 

 

Für jedes Ausschussmitglied des Rechnungsprüfungsausschusses ist ein(e) Stellvertreter*in zu wählen.

 

 

Auf Beschluss des Ortsgemeinderates kann die Wahl der Ausschussmitglieder offen durch Handzeichen erfolgen (siehe § 40 Abs. 5 GemO).