Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

Die in der heutigen Sitzung unter TOP 3 gewählten Beigeordneten sind nach § 54 GemO unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamten zu ernennen. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Ortsgemeinderates.

 

Nach ihrer Ernennung leisten die ehrenamtlichen Beigeordneten den Diensteid und werden in ihre Ämter eingeführt.

 

Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung erfolgen durch die Ortsbürgermeisterin/ den Ortsbürgermeister.