Sitzung: 21.06.2019 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Sachverhalt:
Die
in der heutigen Sitzung unter TOP 3 gewählten Beigeordneten sind nach § 54 GemO
unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamten zu ernennen. Die
Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht der Dauer der gesetzlichen
Wahlzeit des Ortsgemeinderates.
Nach
ihrer Ernennung leisten die ehrenamtlichen Beigeordneten den Diensteid und
werden in ihre Ämter eingeführt.
Ernennung,
Vereidigung und Amtseinführung erfolgen durch die Ortsbürgermeisterin/ den
Ortsbürgermeister.