Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

s. einzelne Beschlüsse


 

Sachverhalt:

a) Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie der Behördenbe­teiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

Nach den Bestimmungen von § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Der Zweckverband hatte hierzu in seiner Sitzung am 15.11.2018 beschlossen, dass die Anhörung der Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt wird. Weiterhin legte der Zweckverband fest, dass gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung auch eine Anhörung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgt.

Der Entwurf der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbe­park der VG Gerolstein in Wiesbaum“ des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark der Verbandsgemeinde Gerolstein in Wiesbaum hat einschl. der Textfestsetzungen und der Be­gründung in der Zeit vom 11. März 2019 bis einschl. 12. April 2019 bei der Verbandsgemein­deverwaltung Gerolstein öffentlich ausgelegen.

Die Bekanntmachung hierüber erfolgte in der Wochenzeitung „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ am 01. März 2019.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26. Februar 2019 über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet.

Von Geschäftsführer Stefan Mertes wird das Ergebnis der Offenlage sowie die Würdigung des Planungsbüros isu, Bitburg vorgetragen.

Festzustellen ist hierbei, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zu den Änderungsinhalten während der öffentlichen Auslegung eingegangen sind.

Die einzelnen Abwägungsbeschlüsse sind in der Anlage 1 zusammengestellt und werden Bestandteil dieses Beschlusses und dieser Niederschrift. Weiterhin werden von Geschäftsführer Stefan Mertes die Stellungnahmen ohne abwägungsrelevante Inhalte zur Kenntnis gebracht, die ebenfalls in der Anlage 1 aufgeführt sind.

Abstimmungsergebnis: einstimmig
10 Ja
(siehe auch Einzelabstimmungen der Anlage 1)

b) Beschlussfassung der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Industrie- und Gewerbepark der VG Gerolstein in Wiesbaum“ als Satzung gem. 10 BauGB i. V. m. § 24 der Gemeindeordnung (GemO)

Die Verfahrensschritte zur 5. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Industrie und Gewerbepark der VG Gerolstein in Wiesbaum“ gem. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) wurden mit den vorstehend durchgeführten Abwägungsbeschlüssen abge­schlossen.

Abschließend und zusammenfassend stellt der Zweckverband fest, dass die Abwägungsbeschlüsse kein erneutes Verfahren im Sinne des § 4 a Abs. 3 BauGB auslösen.

Der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Industrie und Gewerbepark der VG Gerolstein in Wiesbaum“ kann nunmehr als Satzung beschlossen werden. Die Begründung liegt zur Billigung vor.

Die im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführte 5. Bebauungsplan­änderung für das Teilgebiet „Industrie und Gewerbepark der VG Gerolstein in Wiesbaum“ bedarf keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung, da der Gesamtbebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.

Eine Genehmigungsvorlage bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (höhere Verwaltungsbehörde) ist somit nicht erforderlich.

Aufgrund der §§ 1, 2 ,10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntma­chung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung (GemO) von Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448), be­schließt der Zweckverband von unter Beachtung von § 22 Gemeindeordnung (Sonderinteresse) die 5. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Industrie und Gewerbepark der VG Gerolstein in Wiesbaum“ als Satzung; die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen sind gem. § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 88 Landesbauord­nung in den Bebauungsplan aufgenommen worden und werden ebenfalls als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Verbandsvorsteher Bernhard Jüngling sowie die Verbandsgemeindeverwaltung werden beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Erlangung der Rechtsverbindlichkeit der 5. Änderung des Bebauungsplanes zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig
10 Ja