Sitzung: 15.05.2019 Verbandsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 1-2084/19/50-003
Beschluss:
s. einzelne Beschlüsse
Sachverhalt:
a) Beratung und Beschlussfassung über das
Ergebnis der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2
BauGB sowie der Behördenbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
Nach den Bestimmungen von § 13 Abs. 2 Nr. 2
BauGB kann der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme
innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs.
2 BauGB durchgeführt werden. Der Zweckverband hatte hierzu in seiner Sitzung am
15.11.2018 beschlossen, dass die Anhörung der Öffentlichkeit im Rahmen einer
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt wird. Weiterhin legte
der Zweckverband fest, dass gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung auch eine
Anhörung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
erfolgt.
Der Entwurf der 5. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark der VG Gerolstein in Wiesbaum“ des
Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark der Verbandsgemeinde Gerolstein in
Wiesbaum hat einschl. der Textfestsetzungen und der Begründung in der Zeit vom
11. März 2019 bis einschl. 12. April 2019 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
öffentlich ausgelegen.
Die Bekanntmachung hierüber erfolgte in der
Wochenzeitung „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ am 01. März 2019.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26. Februar 2019 über die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet.
Von Geschäftsführer Stefan Mertes wird das
Ergebnis der Offenlage sowie die Würdigung des Planungsbüros isu, Bitburg vorgetragen.
Festzustellen ist hierbei, dass von Seiten
der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zu den Änderungsinhalten während der öffentlichen
Auslegung eingegangen sind.
Die einzelnen Abwägungsbeschlüsse sind in
der Anlage 1 zusammengestellt und werden Bestandteil dieses Beschlusses und
dieser Niederschrift. Weiterhin werden von Geschäftsführer Stefan Mertes die
Stellungnahmen ohne abwägungsrelevante Inhalte zur Kenntnis gebracht, die
ebenfalls in der Anlage 1 aufgeführt sind.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10 Ja
(siehe auch Einzelabstimmungen der Anlage 1)
b) Beschlussfassung der 5. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Industrie- und Gewerbepark der
VG Gerolstein in Wiesbaum“ als Satzung gem. 10 BauGB i. V. m. § 24 der
Gemeindeordnung (GemO)
Die
Verfahrensschritte zur 5. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Industrie
und Gewerbepark der VG Gerolstein in Wiesbaum“ gem. § 13 des Baugesetzbuches
(BauGB) wurden mit den vorstehend durchgeführten Abwägungsbeschlüssen abgeschlossen.
Abschließend
und zusammenfassend stellt der Zweckverband fest, dass die Abwägungsbeschlüsse
kein erneutes Verfahren im Sinne des § 4 a Abs. 3 BauGB auslösen.
Der Entwurf zur
5. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Industrie und Gewerbepark
der VG Gerolstein in Wiesbaum“ kann nunmehr als Satzung beschlossen werden. Die
Begründung liegt zur Billigung vor.
Die im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführte 5. Bebauungsplanänderung
für das Teilgebiet „Industrie und Gewerbepark der VG Gerolstein in Wiesbaum“ bedarf
keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung, da der Gesamtbebauungsplan aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt ist.
Eine
Genehmigungsvorlage bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (höhere
Verwaltungsbehörde) ist somit nicht erforderlich.
Aufgrund der §§
1, 2 ,10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der Verordnung über die bauliche
Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) in Verbindung mit § 24 der
Gemeindeordnung (GemO) von Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),
zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448),
beschließt der Zweckverband von unter Beachtung von § 22 Gemeindeordnung
(Sonderinteresse) die 5. Änderung
des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Industrie und Gewerbepark der VG
Gerolstein in Wiesbaum“ als Satzung; die örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung baulicher Anlagen sind gem. § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung
mit § 88 Landesbauordnung in den Bebauungsplan aufgenommen worden und werden
ebenfalls als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Verbandsvorsteher
Bernhard Jüngling sowie die Verbandsgemeindeverwaltung werden beauftragt, die
erforderlichen Schritte zur Erlangung der Rechtsverbindlichkeit der 5. Änderung
des Bebauungsplanes zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10 Ja