Beschluss:
Der Rat beschließt die Festlegung vom Standort des Wiesbaumer Bürgerhauses auf die Fläche mit der Gemarkung 103/02 Innenhof und Standort Jugendheim.
Die Vorsitzende teilt den aktuellen Sachstand bzgl. der Erbbaupacht mit. Das zuständige Bistum wurde diesbezüglich eingebunden. Eine Antwort zu Anforderungen seitens der Kirche, wie Mindestabstand und die daraus resultierende zur Verfügung stehenden Baufläche, stehen noch aus. Die Rückmeldung vom Bistum wird voraussichtlich im Sommer 2019 erfolgen. Um die Planung des Bauvorhabens weiter vorantreiben zu können, soll der Standort nun festgelegt werden. Zur Wahl stehen zum einen das Grundstück mit der Gemarkung 103/01 und das Grundstück mit der Gemarkung 103/02 und 103/03.
Von Seiten des Rates wurden folgende Vorteile zur Festlegung auf die Gemarkung 103/01 und 103/03(Innenhof) genannt:
1. Die umliegenden Gebäude bieten Schutz vor Zugluft.
2. Die naheliegende Feuerwehr muss verlegt werden.
3. Es muss auf eine kürzere Bauzeit geachtet werden, trotz Abriss des Bestands.
Als Gegenargumente zum Bau im Innenhof wurde in der Begrenzung der Fläche und die damit verbundene bauliche Einschränkung dargelegt.
Von Seiten anderer Ratsmitglieder wurden folgende Vorteile zur Festlegung auf die Gemarkung 103/02 (Jugendheim) genannt:
1. Es besteht ein logistischer Vorteil. Als Beispiel wurde das erleichterte Deponieren eines Kühlwagens genannt.
2. Es bestehen weniger bauliche Einschränkungen.
Als Gegenargument zum Bau auf der gleichen Stelle wie dem alten Jugendheim wurde die Beeinträchtigung der Feuerwehr genannt und der Komplettausfall des Bürgerhauses während der Bauphase. Außerdem sehen einige Ratsmitglieder eine unnötige logistische Einschränkung.