Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltung: 0, Sonderinteresse: 2

Beschluss:

Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2016 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs fest.

Er erteilt dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher, sowie der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde a.D. und deren Beigeordneten, Entlastung.

Finanzielle Auswirkungen:

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

VV Dirk Weicker, Vertreter Cornelius Dahm

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.


Sachverhalt:

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG in Verbindung mit § 114 GemO beschließt die Verbandsversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über die Entlastungserteilung.

Da sowohl der Verbandsvorsteher als auch desen stellvertretender Verbandsvorsteher an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen dürfen, übernimmt  der 2. stellvertretende Vorsitzende, Herr Wilhelm Heinzius,  den Vorsitz.

In seiner Sitzung am 13.08.2018 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung 2016 geprüft und ist ausweislich des Prüfberichtes zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Beanstandungen gibt.

Da es keine Beanstandungen gab, hat der Verbandsvorsteher auf eine Stellungnahme zu diesem Prüfbericht verzichtet.

Der Jahresabschluss 2016 sowie der Prüfbericht 2016 sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.