Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Windpark Hallschlag 1“ einzustellen.


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Hallschlag hatte in seiner Sitzung am 07.03.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windpark Hallschlag 1“ beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtigte die Ortsgemeinde für den möglichen Eignungsbereich „Hallschlag 1“ eine geordnete städtebauliche Entwicklung herbeizuführen. Um gegen Vorhaben, welche der Umsetzung der Planungsziele entgegenstehen, eine Handhabung zu haben, wurde gleichzeitig eine Veränderungssperre erlassen, welche am 22.03.2013 für zwei Jahre in Kraft getreten war und am 20.03.2015 nochmals um ein weiteres Jahr verlängert wurde.

Am 18.12.2015 erlangte der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Obere Kyll, Teilfortschreibung erneuerbare Energien, seine Wirksamkeit. Die Sondergebiete für Windenergien wurden hierin aufgenommen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erübrigt sich daher. Das Bebauungsplanverfahren kann daher eingestellt werden.