Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Sonderinteresse: 1

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss 2016 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs fest.

Außerdem erteilt der Ortsgemeinderat dem Ortsbürgermeister und dem I. Beigeordneten, sowie der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Obere Kyll a. D. sowie der I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung.

Finanzielle Auswirkungen:

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

OB Dirk Weicker, Karl Heinz Jenniges

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.


Sachverhalt:

Gemäß § 114 GemO beschließt der Ortsgemeinderat über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über die Entlastungserteilung.

Da der Ortsbürgermeister und der I. Beigeordnete an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen dürfen, übernimmt der II. Beigeordnete, Herr Arthur Colgen, den Vorsitz.

In seiner Sitzung am 09.10.2018 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung 2016 geprüft und ist ausweislich des Prüfberichtes zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Beanstandungen gibt.

 

Da es keine Beanstandungen gab, hat der Ortsbürgermeister auf eine Stellungnahme zu diesem Prüfbericht verzichtet.

Der Jahresabschluss 2016 sowie der Prüfbericht 2016 sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.