Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Werkausschuss:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgendes zu beschließen:

Zur Sicherstellung einer rechtlich ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Klärschlammverwertung tritt die Verbandsgemeinde Obere Kyll mit Wirkung zum 31. März 2019 der „Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier - Anstalt des öffentlichen Rechts (KRT-AöR)“ zum Zweck der ordnungsgemäßen Verwertung sämtlicher anfallender Klärschlämme bei; dieser Beschluss schließt ein:

a)   Die Annahme der Anstaltssatzung in der hier beigefügten Fassung.

b)   Die Zustimmung zum Beitritt aller weiteren Anstaltsträger, die zum 31. März 2019 beitreten gemäß § 1 Abs. 5 Anstaltssatzung.

 

 

Beschluss Verbandsgemeinderat:

 

Zur Sicherstellung einer rechtlich ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Klärschlammverwertung tritt die Verbandsgemeinde Obere Kyll mit Wirkung zum 31. März 2019 der „Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier - Anstalt des öffentlichen Rechts (KRT-AöR)“ zum Zweck der ordnungsgemäßen Verwertung sämtlicher anfallender Klärschlämme bei; dieser Beschluss schließt ein:

a)    Die Annahme der Anstaltssatzung in der hier beigefügten Fassung.

b)    Die Zustimmung zum Beitritt aller weiteren Anstaltsträger, die zum 31. März 2019 beitreten gemäß § 1 Abs. 5 Anstaltssatzung.

 


Sachverhalt:

 

Die „Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier - Anstalt des öffentlichen Rechts“ (KRT AöR) wird im Dezember 2018 von den Gründungsmitgliedern (Verbandsgemeinden Arzfeld, Bernkastel-Kues, Konz, Schweich an der Römischen Weinstraße, Speicher, Trier-Land, Gemeinde Morbach, Südeifelwerke in Irrel und der Stadtwerke Trier AöR) gegründet. Die übrigen Abwasserbetriebe in der Region Trier erhalten die Möglichkeit zum 31.03.2019 dieser Anstalt des öffentlichen Rechts beizutreten.

 

Die Gründung einer gemeinsamen Anstalt ist ein Bestandteil des landesweiten Projektes der kommunalen Klärschlamminitiative Rheinland-Pfalz. Die Anstalt soll zunächst die Aufgabe übernehmen, für eine ordnungsgemäße Verwendung und Entsorgung von Klärschlamm der beteiligten Entsorgungsträger zu sorgen. Hintergrund ist insbesondere, dass das Inverkehrbringen und Verwendung des in Kläranlagen anfallenden Klärschlamms durch wesentlich höhere rechtliche Erschwernisse und Anforderungen, zurückgehende Akzeptanz der Abnehmer bei der bisherigen überwiegend landwirtschaftlichen Verwertung sowie dem Gebot zum Phosphor-Recycling nur durch eine Bündelung der Ressourcen der jeweiligen Entsorgungsträger wirtschaftlich erfolgen können.

 

Den Ratsmitgliedern liegen der Satzungsentwurf der KRT AöR und die zugehörige Analyse nebst der Festlegung der anteiligen Stimmrechte sowie Stammeinlage, vor. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Kommunalaufsicht - wurde im Vorfeld über die Absicht des Beitritts zur KRT AöR beteiligt. Die Kreisverwaltung hat mitgeteilt, dass keine grundsätzlichen Rechtsbedenken hinsichtlich der Gründung der „Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR“ sowie Beitritt durch die Verbandsgemeinde Obere Kyll und Ableistung der einzubringenden Stammeinlage geltend gemacht werden.