Sitzung: 08.11.2018 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1-1960/18/01-529
Beschluss
VGR:
Der Verbandsgemeinderat beschließt vorbehaltlich des noch ausstehenden Votums der ADD im Rahmen des laufenden Anzeigeverfahrens nach § 92 GemO:
Ø Die Verbandsgemeinde Obere Kyll beteiligt sich an der neu zugründenden
Kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft Eifel
GmbH (KHVO Eifel GmbH) mit einem Gesellschaftsanteil in Höhe von 5.000 €.
Ø Die Verbandsgemeinde überträgt dieser Gesellschaft ab 2019 die
Vermarktung des Rundholzes mit Ausnahme des Brennholzes an private Endkunden,
das in den Forstbetrieben aller
Ortsgemeinden, mit Ausnahme von der Ortsgemeinde Hallschlag, anfällt und
für das die Verbandsgemeinde ab 2019 das Verwaltungsgeschäft nach § 68 Abs. 5
GemO übernimmt.
Ø Dem vorgelegten
Gesellschaftervertrag wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen.
Sofern sich aus dem Analyseverfahren oder der Prüfung durch den beauftragten
Notar ein Änderungsbedarf am Gesellschaftsvertrag ergeben sollte, der
geringfügiger Natur ist und nicht den Wesensgehalt des Gesellschaftervertrages
ändert, wird der Beauftragte ermächtigt, diese vorzunehmen und den demnach
geänderten Gesellschaftervertrag zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 19.06.2018 hat
der Verbandsgemeinderat den
Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Verbandsgemeinde
zur Sicherstellung der Holzvermarktung, die nach Gesamtkonzept der
Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft Eifel
(KHVO Eifel) in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten,
Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und
sich als Gesellschafter daran beteiligt.
Ergebnis der
Beratungen in den Ortsgemeinden
In der Verbandsgemeinde Obere Kyll nimmt die
Verbandsgemeinde für alle Ortsgemeinden das Verwaltungsgeschäft Holzvermarktung
gemäß § 68 Abs. 5 GemO wahr, mit Ausnahme der Ortsgemeinde Hallschlag.
Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere
Kyll wurden im Rahmen einer Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung über das
angestrebte Vorgehen umfassend informiert. Alle verbleibenden 13 Ortsgemeinden
haben zwischenzeitlich Beschlüsse herbeigeführt und Entscheidungen getroffen,
dass die Vermarktung des Holzes weiterhin über die Verbandsgemeinde Obere Kyll
erfolgen soll.
Im Ergebnis nimmt unsere Verbandsgemeinde im Rahmen des § 68 Abs. 5 GemO
das Verwaltungsgeschäft aller Ortsgemeinden, mit Ausnahme von Hallschlag wahr,
indem sie sich an der KHVO Eifel beteiligt und sich dieser Organisation
bedient.
Gesellschafter
Nach derzeitigem Stand beteiligen sich an der GmbH alle Kommunen, die im
Bereich des ursprünglichen Vermarktungsgebietes Eifel gelegen sind, mit
Ausnahme der Verbandsgemeinde Prüm. Die konkrete Aufzählung ist aus § 4 des
Gesellschafsvertrages, der als Anlage beigefügt ist, ersichtlich.
Ergebnis des
Anzeigeverfahrens nach § 92 GemO, weitere Gesellschafter; Gewichtung
Dem formellen Verfahren nach § 92 GemO vorgeschaltet erfolgte -
gemeinsam für alle 5 neuen Gesellschaften - eine zentrale Vorabstimmung mit der
ADD durch den Gemeinde- und Städtebund. Diese betraf die Analyse sowie den
Entwurf des Gesellschaftervertragsund wurde am 7. September 2018 abgeschlossen.
Das Ergebnis dieser Vorabstimmung hat der Gemeinde- und Städtebund mit
Schreiben vom 10. September 2018 mitgeteilt (siehe Anlage).
Die danach gebotene Einbindung der Ortsgemeinden ist in unserer
Verbandsgemeinde erfolgt und dies wird im Rahmen der Anzeige gegenüber der ADD
belegt.
Bezüglich der Frage der Gewichtung der Gesellschaftsanteile bzw. der
Stimmen bleibt es bei unserer Gesellschaft bei der bereits vorgesehenen
Variante, dass jeder Gesellschafter den gleichen Geschäftsanteil und das
gleiche Stimmgewicht hat.
Auf dieser Basis wurden die Analyse und der Gesellschaftervertrag an die
Bedingungen und Belange unserer Vermarktungsregion angepasst; sie sind dieser
Vorlage beigefügt. Wegen des Sachstands der durch das Land zugesicherten
Anschubfinanzierung wird auf das o.g. GStB-Schreiben vom 10. September verwiesen.
Die nach § 92 GemO verpflichtende Anzeige gegenüber der ADD wurde - so
war es mit der ADD vorabgestimmt - in gebündelter Form durch den Sprecher
unserer regionalen Arbeitsgruppe vorgenommen.
Zeitgleich erfolgte eine Anzeige an die örtliche Aufsichtsbehörde bei
der Kreisverwaltung. Diese nahm wie folgt Stellung: - Stellungnahme steht
noch aus!
Die ADD hat bisher noch nicht abschließend mitgeteilt, dass gegen die vorgesehene Gründung der kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft Eifel keine Bedenken bestehen. Es steht aber zu erwarten, dass eine solche Bestätigung in Kürze erfolgen wird. Daher wird vorgeschlagen, den finalen Beschluss über die Beteiligung unter dem Vorbehalt des noch ausstehenden Votums der ADD zu fassen; dadurch wird sichergestellt, dass die Gründung der Gesellschaft angesichts unseres Sitzungskalenders nicht weiter verzögert wird.