Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss VGR:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt vorbehaltlich des noch ausstehenden Votums der ADD im Rahmen des laufenden Anzeigeverfahrens nach § 92 GemO:

Ø  Die Verbandsgemeinde Obere Kyll beteiligt sich an der neu zugründenden Kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft Eifel GmbH (KHVO Eifel GmbH) mit einem Gesellschaftsanteil in Höhe von 5.000 €.

Ø  Die Verbandsgemeinde überträgt dieser Gesellschaft ab 2019 die Vermarktung des Rundholzes mit Ausnahme des Brennholzes an private Endkunden, das in den Forstbetrieben aller Ortsgemeinden, mit Ausnahme von der Ortsgemeinde Hallschlag, anfällt und für das die Verbandsgemeinde ab 2019 das Verwaltungsgeschäft nach § 68 Abs. 5 GemO übernimmt.

Ø  Dem vorgelegten Gesellschaftervertrag wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen. Sofern sich aus dem Analyseverfahren oder der Prüfung durch den beauftragten Notar ein Änderungsbedarf am Gesellschaftsvertrag ergeben sollte, der geringfügiger Natur ist und nicht den Wesensgehalt des Gesellschaftervertrages ändert, wird der Beauftragte ermächtigt, diese vorzunehmen und den demnach geänderten Gesellschaftervertrag zu unterzeichnen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 19.06.2018 hat der Verbandsgemeinderat den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Verbandsgemeinde zur Sicherstellung der Holzvermarktung, die nach Gesamtkonzept der Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft Eifel (KHVO Eifel) in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich als Gesellschafter daran beteiligt.

 

Ergebnis der Beratungen in den Ortsgemeinden

In der Verbandsgemeinde Obere Kyll nimmt die Verbandsgemeinde für alle Ortsgemeinden das Verwaltungsgeschäft Holzvermarktung gemäß § 68 Abs. 5 GemO wahr, mit Ausnahme der Ortsgemeinde Hallschlag.

Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll wurden im Rahmen einer Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung über das angestrebte Vorgehen umfassend informiert. Alle verbleibenden 13 Ortsgemeinden haben zwischenzeitlich Beschlüsse herbeigeführt und Entscheidungen getroffen, dass die Vermarktung des Holzes weiterhin über die Verbandsgemeinde Obere Kyll erfolgen soll.

Im Ergebnis nimmt unsere Verbandsgemeinde im Rahmen des § 68 Abs. 5 GemO das Verwaltungsgeschäft aller Ortsgemeinden, mit Ausnahme von Hallschlag wahr, indem sie sich an der KHVO Eifel beteiligt und sich dieser Organisation bedient.

 

Gesellschafter

Nach derzeitigem Stand beteiligen sich an der GmbH alle Kommunen, die im Bereich des ursprünglichen Vermarktungsgebietes Eifel gelegen sind, mit Ausnahme der Verbandsgemeinde Prüm. Die konkrete Aufzählung ist aus § 4 des Gesellschafsvertrages, der als Anlage beigefügt ist, ersichtlich.

 

Ergebnis des Anzeigeverfahrens nach § 92 GemO, weitere Gesellschafter; Gewichtung

Dem formellen Verfahren nach § 92 GemO vorgeschaltet erfolgte - gemeinsam für alle 5 neuen Gesellschaften - eine zentrale Vorabstimmung mit der ADD durch den Gemeinde- und Städtebund. Diese betraf die Analyse sowie den Entwurf des Gesellschaftervertragsund wurde am 7. September 2018 abgeschlossen. Das Ergebnis dieser Vorabstimmung hat der Gemeinde- und Städtebund mit Schreiben vom 10. September 2018 mitgeteilt (siehe Anlage).

Die danach gebotene Einbindung der Ortsgemeinden ist in unserer Verbandsgemeinde erfolgt und dies wird im Rahmen der Anzeige gegenüber der ADD belegt.

Bezüglich der Frage der Gewichtung der Gesellschaftsanteile bzw. der Stimmen bleibt es bei unserer Gesellschaft bei der bereits vorgesehenen Variante, dass jeder Gesellschafter den gleichen Geschäftsanteil und das gleiche Stimmgewicht hat.

Auf dieser Basis wurden die Analyse und der Gesellschaftervertrag an die Bedingungen und Belange unserer Vermarktungsregion angepasst; sie sind dieser Vorlage beigefügt. Wegen des Sachstands der durch das Land zugesicherten Anschubfinanzierung wird auf das o.g. GStB-Schreiben vom 10. September verwiesen.

Die nach § 92 GemO verpflichtende Anzeige gegenüber der ADD wurde - so war es mit der ADD vorabgestimmt - in gebündelter Form durch den Sprecher unserer regionalen Arbeitsgruppe vorgenommen.

Zeitgleich erfolgte eine Anzeige an die örtliche Aufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung. Diese nahm wie folgt Stellung: - Stellungnahme steht noch aus!

Die ADD hat bisher noch nicht abschließend mitgeteilt, dass gegen die vorgesehene Gründung der kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft Eifel keine Bedenken bestehen. Es steht aber zu erwarten, dass eine solche Bestätigung in Kürze erfolgen wird. Daher wird vorgeschlagen, den finalen Beschluss über die Beteiligung unter dem Vorbehalt des noch ausstehenden Votums der ADD zu fassen; dadurch wird sichergestellt, dass die Gründung der Gesellschaft angesichts unseres Sitzungskalenders  nicht weiter verzögert wird.