Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt nach Beratung, die Gebührensätze für die Nutzungsrechte an Rasengräbern wie folgt festzusetzen:

 

Rasengrab für Erdbestattung:            .1.800,00 €

Rasengrab für Urne                                            720,00 €.

 

Außerdem beschließt der Gemeinderat diese Gebührensätze in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 aufzunehmen.


Sachverhalt:

 

Aufgrund der Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Hallschlag vom 24.04.2018 wurde gem. § 12 Abs. 1 Buchstabe d Friedhofssatzung die Grabart „Rasengräber als Reihengrabstätten für Erd- und Urnenbestattungen“ eingeführt. In dem neu aufgenommen

§ 13 a der Friedhofssatzung wurden die Einzelheiten der Ausführung dieser Grabart festgelegt.

 

Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 24.04.2018 soll über die Höhe und Festsetzung der Gebühren nach einer entsprechenden Kalkulation in einer folgenden Sitzung gesondert beraten und beschlossen werden.

 

Die Kalkulation ist nunmehr vorgenommen worden. Nach der als Anlage beigefügten Kalkulation ergeben sich daher folgende Gebührensätze:

 

 

Grabart

Kosten je Nutzungsrecht Spitz

Vorschlag der Verwaltung

 

 

 

Rasengrab Erdbestattung

1.803,02 €

1.800,00 €

Rasengrab Urne

721,21 €

720,00 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, die vorgeschlagenen Gebührensätze zu beschließen und in der Haushaltssatzung für das kommende Jahr 2019 aufzunehmen.