Sitzung: 20.09.2018 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3
Vorlage: 3-0113/18/06-173
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt nach Beratung, die Gebührensätze für die Nutzungsrechte an Rasengräbern wie folgt festzusetzen:
Rasengrab für Erdbestattung: .1.800,00 €
Rasengrab für Urne 720,00 €.
Außerdem beschließt der Gemeinderat diese Gebührensätze in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 aufzunehmen.
Sachverhalt:
Aufgrund der Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde
Hallschlag vom 24.04.2018 wurde gem. § 12 Abs. 1 Buchstabe d Friedhofssatzung
die Grabart „Rasengräber als
Reihengrabstätten für Erd- und Urnenbestattungen“ eingeführt. In dem neu
aufgenommen
§ 13 a der Friedhofssatzung
wurden die Einzelheiten der Ausführung dieser Grabart festgelegt.
Gemäß dem Beschluss
des Gemeinderates vom 24.04.2018 soll über die Höhe und Festsetzung der
Gebühren nach einer entsprechenden Kalkulation in einer folgenden Sitzung
gesondert beraten und beschlossen werden.
Die Kalkulation ist
nunmehr vorgenommen worden. Nach der als Anlage beigefügten Kalkulation ergeben
sich daher folgende Gebührensätze:
Grabart |
Kosten je
Nutzungsrecht Spitz |
Vorschlag der
Verwaltung |
|
|
|
Rasengrab
Erdbestattung |
1.803,02 € |
1.800,00 € |
Rasengrab Urne |
721,21 € |
720,00 € |
Die Verwaltung
schlägt vor, die vorgeschlagenen Gebührensätze zu beschließen und in der
Haushaltssatzung für das kommende Jahr 2019 aufzunehmen.