Beschluss:

 

Der Verbandsvorsteher stellte den Antrag, die Beschlussfassung zu vertagen.

 

Die Verbandsversammlung bittet die Verwaltung um detaillierte Information, wie sich die jeweilige Verbandsumlage für die Ortsgemeinden errechnet und bittet zu prüfen, ob diese für das Haushaltsjahr 2015 korrekt errechnet wurde.

 

Dem Antrag wurde von der Verbandsversammlung einstimmig zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt die Verbandsversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers, des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit diese den Verbandsvorsteher vertreten hat, der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde, der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese die Bürgermeisterin vertreten haben.

 

Der Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2 Satz 2 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

Diese Prüfung ist am 31.07.2017 erfolgt. Der Prüfbericht ist beigefügt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Gleichfalls ist der Jahresabschluss 2015 der Sitzungsvorlage beigefügt.