Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Nach sehr eingehender Diskussion erkennt der Ausschuss die Notwendigkeit der Maßnahme an. Sobald der Förderbescheid vorliegt, sollen die Baumaßnahmen öffentlich ausgeschrieben werden.

 

Außerdem wird der Beauftragte Fasen ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen beim Büro Lorenz zu beauftragen. Die Auftragsvergabe wird in einer den nächsten Ausschusssitzungen erfolgen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des ANLB vom 07.05.2015 wurde das Büro Lorenz beauftragt, die schön längere Zeit ausstehende „vertiefte Sicherheitsüberprüfung“ am RHB Stadtkyll durchzuführen. Diese wurde dann in den Folgemonaten durchgeführt und Ende 2016 vorgelegt.

 

Das Ergebnis wurde daraufhin am 07.12.2016 mit der oberen Wasserbehörde besprochen. Mit Schreiben vom 17.01.2017 wurde uns mitgeteilt, dass insbesondere im Bereich des Staudammes Handlungsbedarf besteht. Zur Schaffung der Überströmsicherheit und zum Absenken des Grundwasserstandes im Damm sollen Überströmöffnungen eingebaut und die bestehenden Leitungen im Damm erneuert werden. Da es sich um sicherheitsrelevante Mängel handelt, wurde eine Fertigstellungsfrist zum 01.11.2017 genannt. Nachdem die Frage der Unterhaltungsverpflichtung mit Vertretern des GStB und der Wasserbehörden geklärt werden konnte, wurde für das Projekt ein Förderantrag beim Land RLP gestellt. Dieser Antrag wurde am 28.11.2017 aktualisiert und konkretisiert. Nach Rücksprache mit der oberen Wasserbehörde musste der Antrag nochmals geringfügig geändert werden, da die Erneuerung der Kronenstraße nur teilweise förderfähig war.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 205.000 €. Hiervon entfallen ca. 138.000 € auf die Verbandsgemeinde welche mit voraussichtlich 80% bezuschusst werden. Die verbleibenden Kosten betreffen die Erneuerung von Wasser- und Kanalleitung und sind daher von den VG Werken zu tragen.

 

Der T.A. Steffes stellen dem Ausschuss die Planung des Büro Lorenz im Detail vor und erläuterte die Notwendigkeit der Maßnahme.

 

Die Kosten für die Baumaßnahme sind im Haushalt 2018 der VG und der VG Werke enthalten.