Beschluss: keine Abstimmung

Beschluss:

 

- keine Beschlussfassung –

 


Sachverhalt:

 

Auf Anfrage eines Ortsbürgermeisters bezüglich der Verwendung des Reinertrags der Fischereigenossenschaft Kyll wird über den Sachverhalt informiert:

 

Die Fischereigenossenschaft Kyll umfasst die Fischereiberechtigten im gemeinschaftlichen Fischereibezirk der Verbandsgemeinde Obere Kyl an den Gewässern Kyll und den Nebenbächen gemäß Satzung vom 13.08.1979.

 

Gemäß Vereinbarung zwischen der Fischereigenossenschaft Kyll und der Verbandsgemeinde Obere Kyll vom 25.11.1998 überträgt die Fischereigenossenschaft die Ausübung ihrer Rechte und Pflichten in vollem Umfange auf die Verbandsgemeinde Obere Kyll.

 

Die Vereinbarung enthält folgende Regelungen:

 

Die Verbandsgemeinde erhält 10 % der Fischereipachteinnahmen als jährlichen Verwaltungskostenbeitrag.

 

Der Reinertrag der Fischereigenossenschaft, nach Befriedigung der Auszahlungsansprüche von Fischereigenossen, verbleibt bei der Verbandgemeinde Obere Kyll und wird für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung verwendet.