Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss AOF:

 

Der Ausschuss für Organisation und Finanzen befürwortet, dass die Verbandsgemeinde Obere Kyll zur Sicherstellung der Holzvermarktung die nach Gesamtkonzept der Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue kommunale Holzvermarktungsgesellschaft „Eifel“ in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich als Gesellschafter daran beteiligt und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig beschlossen   mehrheitlich beschlossen

 

Ja:____  Nein:____  Enthaltung:____  Sonderinteresse:____

 

 

Beschluss VGR:

 

Der Verbandsgemeinderat befürwortet, dass die Verbandsgemeinde Obere Kyll zur Sicherstellung der Holzvermarktung die nach Gesamtkonzept der Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue kommunale Holzvermarktungsgesellschaft „Eifel“ in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich als Gesellschafter daran beteiligt.

 

Die Verwaltung wird dazu beauftragt, alle zur Gründung erforderlichen Schritte gemäß § 92 GemO und die Vorlage der notwendigen Unterlagen an die ADD zu veranlassen; dazu gehört insbesondere die Ausarbeitung der dafür erforderlichen Analyse und des Entwurfs für den Gesellschaftervertrag auf Grundlage der vorliegenden Entwürfe in der bereits gebildeten Arbeitsgruppe und in Abstimmung mit den übrigen Arbeitsgruppen für die anderen vier kommunalen Holzvermarktungsgesellschaften sowie mit dem Gemeinde- und Städtebund.

 


Sachverhalt:

 

Die derzeitige Holzvermarktung seitens Landesforsten, die auch den Kommunal- und Privatwald einschließt, kann als Vertriebskartell mit der Festlegung von Preisen und damit als objektiver Kartellrechtsverstoß gewertet werden. Vor diesem Hintergrund wird die gemeinsame Holzvermarktung getrennt. Eine diesbezügliche Änderung des Landeswaldgesetzes befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren.

 

Damit auch die zukünftige Holzvermarktung in den Kommunen sichergestellt ist, wurde in Zusammenarbeit vom fachlich zuständige Ministerium, dem GStB und der Waldbesitzerverband ein Eckpunktepapier erstellt, welches dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Seitens der Verwaltung wurden die einzelnen Eckpunkte nochmals eingehend erläutert und die Ratsmitglieder umfassend über den derzeitigen Verfahrensstand informiert.

 

Die Verwaltung empfiehlt unter Würdigung der Gesamtumstände, dass die Verbandsgemeinde Obere Kyll zur Sicherstellung der Holzvermarktung die Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft „Eifel“ in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich daran als Gesellschafter beteiligt.

 

Dadurch wird ein reibungsloser Übergang der Vermarktung des Holzes aus dem Kommunalwald gewährleistet und die laufenden Einnahmen aus dem Holzverkauf sichergestellt. Für die neuen Gesellschaften werden gute Startbedingungen geschaffen durch die dargestellte Anschubfinanzierung sowie der Möglichkeit der Übernahme von geschulten Personals.

 

Zur Koordinierung des Gründungsprozesses der Holzvermarktungsgesellschaft für unsere Region Eifel ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der stellvertretend für die Städte und Gemeinden in unserem Landkreis die Beauftragten Bernhard Jüngling und der Vorsitzende angehören; die auch die Federführung inne haben.

 

Auf die Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll bzw. Gerolstein neu kommen dabei ausschließlich Gesellschafteraufgaben zu, nicht dagegen Aufgaben aus dem Bereich des operativen Geschäfts des Holzverkaufens; dieses wird ausschließlich von dem Personal der Gesellschaft erledigt werden.