Sitzung: 19.06.2018 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB1-1874/2018/01-479
Beschluss AOF:
Der Ausschuss für Organisation und Finanzen befürwortet, dass die
Verbandsgemeinde Obere Kyll zur Sicherstellung der Holzvermarktung die nach
Gesamtkonzept der Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue kommunale
Holzvermarktungsgesellschaft „Eifel“ in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit
den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der
Holzvermarktungsregion errichtet und sich als Gesellschafter daran beteiligt
und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen mehrheitlich beschlossen
Ja:____ Nein:____ Enthaltung:____
Sonderinteresse:____
Beschluss VGR:
Der Verbandsgemeinderat befürwortet, dass die Verbandsgemeinde Obere
Kyll zur Sicherstellung der Holzvermarktung die nach Gesamtkonzept der
Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue kommunale Holzvermarktungsgesellschaft
„Eifel“ in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden
bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich als
Gesellschafter daran beteiligt.
Die Verwaltung wird dazu beauftragt, alle zur Gründung erforderlichen
Schritte gemäß § 92 GemO und die Vorlage der notwendigen Unterlagen an die
ADD zu veranlassen; dazu gehört insbesondere die Ausarbeitung der dafür
erforderlichen Analyse und des Entwurfs für den Gesellschaftervertrag auf
Grundlage der vorliegenden Entwürfe in der bereits gebildeten Arbeitsgruppe und
in Abstimmung mit den übrigen Arbeitsgruppen für die anderen vier kommunalen
Holzvermarktungsgesellschaften sowie mit dem Gemeinde- und Städtebund.
Sachverhalt:
Die derzeitige Holzvermarktung seitens Landesforsten, die auch den
Kommunal- und Privatwald einschließt, kann als Vertriebskartell mit der
Festlegung von Preisen und damit als objektiver Kartellrechtsverstoß gewertet
werden. Vor diesem Hintergrund wird die gemeinsame Holzvermarktung getrennt.
Eine diesbezügliche Änderung des Landeswaldgesetzes befindet sich bereits im
parlamentarischen Verfahren.
Damit auch die zukünftige Holzvermarktung in den Kommunen sichergestellt
ist, wurde in Zusammenarbeit vom fachlich zuständige Ministerium, dem GStB und
der Waldbesitzerverband ein Eckpunktepapier erstellt, welches dieser
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.
Seitens der Verwaltung wurden die einzelnen Eckpunkte nochmals eingehend
erläutert und die Ratsmitglieder umfassend über den derzeitigen Verfahrensstand
informiert.
Die Verwaltung empfiehlt unter Würdigung der Gesamtumstände, dass die
Verbandsgemeinde Obere Kyll zur Sicherstellung der Holzvermarktung die
Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft „Eifel“ in der Rechtsform der GmbH
gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der
Holzvermarktungsregion errichtet und sich daran als Gesellschafter beteiligt.
Dadurch wird ein reibungsloser Übergang der Vermarktung des Holzes aus
dem Kommunalwald gewährleistet und die laufenden Einnahmen aus dem Holzverkauf
sichergestellt. Für die neuen Gesellschaften werden gute Startbedingungen geschaffen
durch die dargestellte Anschubfinanzierung sowie der Möglichkeit der Übernahme von
geschulten Personals.
Zur Koordinierung des Gründungsprozesses der
Holzvermarktungsgesellschaft für unsere Region Eifel ist eine Arbeitsgruppe
eingesetzt, der stellvertretend für die Städte und Gemeinden in unserem
Landkreis die Beauftragten Bernhard Jüngling und der Vorsitzende angehören; die
auch die Federführung inne haben.
Auf die Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll bzw. Gerolstein neu kommen
dabei ausschließlich Gesellschafteraufgaben zu, nicht dagegen Aufgaben aus dem
Bereich des operativen Geschäfts des Holzverkaufens; dieses wird ausschließlich
von dem Personal der Gesellschaft erledigt werden.