Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

 

Der Gemeinderat befürwortet die Bodenschutz-Kalkung und bittet die Forstverwaltung, die geeigneten Flächen zu ermitteln. Sodann wird der Gemeinderat entscheiden, ob die Maßnahme durchgeführt und ein Förderantrag gestellt werden soll.

 


Sachverhalt:

 

Es besteht die Möglichkeit,  im Herbst 2018 eine Bodenschutzkalkung im Forstrevier durchzuführen. Für diese Maßnahme könnten noch Fördermittel bereitgestellt werden.

 

Es werden 90% der Nettokosten gefördert, d.h. die Gemeinden müssen 10% der Nettokosten und die 19%  Mehrwertsteuer selbst tragen. Pro ha Waldfläche werden 3 Tonnen kohlensaurer Magnesiumkalk mit einem Hubschrauber ausgebracht. Die Kosten für einen Hektar Wald liegen somit bei ca. 300 €.

Auf die Ortsgemeinde entfällt somit 10 % der Nettokosten  =~  25 €  und die Mwst.  =~ 50 €, insgesamt also  rd. 75 €/ha.

 

Im folgenden Abschnitt (Pressemitteilung zur Bodenschutzkalkung) werden die Vorteile solch einer Bodenschutzkalkung erläutert.

 

Unseren Waldböden kommen elementare Filter- und Pufferfunktionen zu. Nur ein gesunder Waldboden ist ein Garant für ein intaktes Waldökosystem, gutes Baumwachstum und sauberes Wasser. Leider ist die Erfüllung dieser überaus wichtigen Bodenfunktionen vor allem durch übermäßige Luftschadstoffeinträge nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet. Unsere Waldböden versauern zusehends und verarmen an essentiellen Nährstoffen. In diesem Zusammenhang belegen umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz die hohe Wirksamkeit der Bodenschutzkalkung: für den Schutz der Waldböden vor fortschreitender Versauerung, für eine Verbesserung der Ausstattung und Pflanzenverfügbarkeit von Magnesium und Kalium, für eine Erhöhung der biologischen Aktivität, für eine Verringerung der Schwermetallmobilität und für die Sicherung unseres Trinkwasserqualität.

 

Der ausgebrachte Kalk ist für den Menschen gesundheitlich unbedenklich! Um jedoch Verschmutzungen an Kleidung oder parkenden Autos und um sonstige Beeinträchtigungen zu vermeiden, sollte das beflogene Waldgebiet während der Bearbeitungszeit gemieden werden.“

 

Wenn ein  generelles  Interesse an dieser Maßnahme besteht, würde die Revierleiterin Anna Hahn zusammen mit dem Kalkungsbeauftragten Dr. Schwind die infrage kommenden Flächen ermitteln. Danach könnte die Ortsgemeinde entscheiden, ob ein Förderantrag gestellt werden soll.