Sitzung: 04.06.2018 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: FB2-1592/2018/06-161
Beschluss:
Der Gemeinderat befürwortet die Bodenschutz-Kalkung und bittet die Forstverwaltung, die geeigneten Flächen zu ermitteln. Sodann wird der Gemeinderat entscheiden, ob die Maßnahme durchgeführt und ein Förderantrag gestellt werden soll.
Sachverhalt:
Es besteht die Möglichkeit, im Herbst 2018 eine Bodenschutzkalkung im
Forstrevier durchzuführen. Für diese Maßnahme könnten noch Fördermittel
bereitgestellt werden.
Es werden 90%
der Nettokosten gefördert, d.h. die Gemeinden müssen 10% der Nettokosten
und die 19% Mehrwertsteuer selbst tragen. Pro ha Waldfläche werden 3
Tonnen kohlensaurer Magnesiumkalk mit einem Hubschrauber ausgebracht. Die
Kosten für einen Hektar Wald liegen somit bei ca. 300 €.
Auf die
Ortsgemeinde entfällt somit 10 % der Nettokosten =~ 25
€ und die Mwst. =~ 50 €, insgesamt also rd. 75
€/ha.
Im folgenden
Abschnitt (Pressemitteilung zur Bodenschutzkalkung) werden die Vorteile solch
einer Bodenschutzkalkung erläutert.
Unseren Waldböden kommen elementare Filter-
und Pufferfunktionen zu. Nur ein gesunder Waldboden ist ein Garant für ein
intaktes Waldökosystem, gutes Baumwachstum und sauberes Wasser. Leider ist die
Erfüllung dieser überaus wichtigen Bodenfunktionen vor allem durch übermäßige
Luftschadstoffeinträge nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet. Unsere
Waldböden versauern zusehends und verarmen an essentiellen Nährstoffen. In
diesem Zusammenhang belegen umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen der
Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz die hohe
Wirksamkeit der Bodenschutzkalkung: für den Schutz der Waldböden vor
fortschreitender Versauerung, für eine Verbesserung der Ausstattung und
Pflanzenverfügbarkeit von Magnesium und Kalium, für eine Erhöhung der
biologischen Aktivität, für eine Verringerung der Schwermetallmobilität und für
die Sicherung unseres Trinkwasserqualität.
Der ausgebrachte Kalk ist für den Menschen
gesundheitlich unbedenklich! Um jedoch Verschmutzungen an Kleidung oder
parkenden Autos und um sonstige Beeinträchtigungen zu vermeiden, sollte das
beflogene Waldgebiet während der Bearbeitungszeit gemieden werden.“
Wenn ein generelles
Interesse an dieser Maßnahme besteht, würde die Revierleiterin Anna Hahn
zusammen mit dem Kalkungsbeauftragten Dr. Schwind die infrage kommenden Flächen
ermitteln. Danach könnte die Ortsgemeinde entscheiden, ob ein Förderantrag
gestellt werden soll.