Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, über den Vorschlag offen abzustimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

 

Die nachfolgenden Personen wurden vom Ortsgemeinderat vorgeschlagen und mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder gewählt:

 

Vorname, Name: Serkan Cakmak

Anschrift: Am Finkenhain 6, 54584 Jünkerath
Beruf: Maschinenführer

 

Vorname, Name: Anja Leuwer

Anschrift: Burgstr. 40. 54584 Jünkerath
Beruf: Sozialarbeiterin

 

Vorname, Name: Helmut Bauer

Anschrift: Schulstr. 12, 54584 Jünkerath
Beruf: Elektrotechniker

 

Vorname, Name: Rainer Seitz

Anschrift: Im Kefferbach 6, 54584 Jünkerath
Beruf: Pensionär

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 36 Abs. 1 S. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) steht in diesem Jahr wiederum die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 an.

Die Schöffen werden für den Landgerichtsbezirk Trier gewählt und zwar von einem beim Amtsgericht Prüm ansässigen Ausschuss.

Insgesamt werden dort 16 Schöffen gewählt und zwar aus den Vorschlagslisten der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinden Prüm, Arzfeld und Obere Kyll.

Der Einsatz der Schöffen erfolgt beim Land- und Amtsgericht Trier sowie beim Amtsgericht in Bitburg.

 

Aufgabe der Ortsgemeinde ist es, für diese Wahl eine Vorschlagsliste zu erstellen.

Dies geschieht dadurch, dass in öffentlicher Ratssitzung unter diesem Tagesordnungspunkt eine Wahl im Sinne von § 40 Gemeindeordnung (GemO) stattfindet.

 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe finden keine Anwendung (§ 22 Abs. 3 GemO).

 

Weiter kann der Rat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.

 

Für die Ortsgemeinde Jünkerath sind zwei Personen vorzuschlagen.