Sitzung: 21.06.2018 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: FB1-1839/2018/07-127
Beschluss:
Nach eingehender Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Rat schlägt die Kostenbeteiligung gemäß des Aktenvermerkes des Ortsbürgermeisters Helfen vor:
- 50 % Verbandsgemeinde
- 30 % die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll
- 20 % Ortsgemeinde Jünkerath
Sachverhalt:
Der Vorsitzende und die Verwaltung informierten den Ortsgemeinderat über die im Entwurf zum Landesgesetz zur Gebietsänderung der Verbandsgemeinden Obere Kyll und Hillesheim vorgesehene Regelung bzgl. der anteiligen Übernahme der Kosten für die Fair-Play-Arena in Jünkerath.
Mit dieser Regelung im Gesetzesentwurf erfolgt die Umsetzung des § 11 der Fusionsvereinbarung zwischen den Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll in der folgende Regelungen enthalten sind:
(2)
Die Sportanlage in Jünkerath ist eine zentrale
Sportanlage der Verbandsgemeinde Obere Kyll, die bisher alleine von der VG
Obere Kyll finanziert wird. Die Ortsgemeinden der heutigen VG Obere Kyll
beteiligen sich ab Wirksamkeit der Fusion an den Investitionen und den nicht
durch Einzahlungen gedeckten laufenden Auszahlungen des Finanzhaushaltes mit
jeweils 50 %. Die VG Obere Kyll wird rechtzeitig vor Wirksamkeit der Fusion mit
ihren verbandsangehörigen Gemeinden einen Verteilungsschlüssel für diese
hälftige Kostenbeteiligung rechtsverbindlich vereinbaren.
(3)
Für den Fall, dass eine solche Vereinbarung
zwischen der Ortsgemeinden der VG Obere Kyll nicht zustande kommt, soll das
Land die rechtliche Grundlage für die Möglichkeit der Erhebung einer
Sonderumlage für die zentrale Sportanlage in Jünkerath im Landesgesetz über die
Gebietsänderung schaffen.
Den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll wird hiermit die
Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis, einen Verteilungsschlüssel für
die zukünftig nicht durch Einzahlungen gedeckten Auszahlungen für die Zentrale
Sportanlage „Fair-Play-Arena“ im Rahmen einer Zweckvereinbarung zu vereinbaren.
Diese Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsicht bei der
Kreisverwaltung Vulkaneifel.
Alternativ würde der neue Verbandsgemeinderat einen Verteilungsschlüssel
im Rahmen der Haushaltssatzung festlegen. Derzeit gehen wir davon aus, dass der
Einwohnerschlüssel für als Schlüssel Anwendung finden wird.
Die laufenden Gesamtkosten für die Fair-Play-Arena betragen rd. 30.000 €
im Jahr, so dass in etwas ein Betrag i. H. v. 15.000 € durch die Ortsgemeinden
der VG Obere Kyll getragen werden müssten.
Im Rahmen der letzten Ortsbürgermeister – Dienstbesprechung am
05.03.2018 wurde dieser Punkt eingehend erörtert. Grds. besteht seitens der
Ortsgemeinden Interesse daran, die Finanzierung im Rahmen einer
Zweckvereinbarung zwischen den Ortsgemeinden zu regeln. Die Bereitschaft
einzelner Ortsgemeinden steht jedoch in Abhängigkeit von der Übernahme eines
besonderen Anteils seitens der Sitzgemeinde, der Ortsgemeinde Jünkerath. Dies
wird u. a. auch damit begründet, dass die Sitzgemeinden Hillesheim und
Gerolstein 50 % der Gesamtkosten tragen und die Gemeinde Jünkerath einen
besonderen Vorteil besitzt.
Da die Verwaltung sehr darum bemüht ist, die Kosten für die Zentrale
Sportanlage „Fair-Play-Arena“ im Rahmen einer freiwilligen Zweckvereinbarung zu
regeln, wurde mit den Ortsgemeinden vereinbart, dass sich der Ortsgemeinderat
Jünkerath zunächst mit dieser Systematik auseinandersetzt.