Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:

 

Der Rat schlägt die Kostenbeteiligung gemäß des Aktenvermerkes des Ortsbürgermeisters Helfen vor:

-       50 % Verbandsgemeinde

-       30 % die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll

-       20 % Ortsgemeinde Jünkerath

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende und die Verwaltung informierten den Ortsgemeinderat über die im Entwurf zum Landesgesetz zur Gebietsänderung der Verbandsgemeinden Obere Kyll und Hillesheim vorgesehene Regelung bzgl. der anteiligen Übernahme der Kosten für die Fair-Play-Arena in Jünkerath.

 

Mit dieser Regelung im Gesetzesentwurf erfolgt die Umsetzung des § 11 der Fusionsvereinbarung zwischen den Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll in der folgende Regelungen enthalten sind:

 

(2)  Die Sportanlage in Jünkerath ist eine zentrale Sportanlage der Verbandsgemeinde Obere Kyll, die bisher alleine von der VG Obere Kyll finanziert wird. Die Ortsgemeinden der heutigen VG Obere Kyll beteiligen sich ab Wirksamkeit der Fusion an den Investitionen und den nicht durch Einzahlungen gedeckten laufenden Auszahlungen des Finanzhaushaltes mit jeweils 50 %. Die VG Obere Kyll wird rechtzeitig vor Wirksamkeit der Fusion mit ihren verbandsangehörigen Gemeinden einen Verteilungsschlüssel für diese hälftige Kostenbeteiligung rechtsverbindlich vereinbaren.

 

(3)  Für den Fall, dass eine solche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinden der VG Obere Kyll nicht zustande kommt, soll das Land die rechtliche Grundlage für die Möglichkeit der Erhebung einer Sonderumlage für die zentrale Sportanlage in Jünkerath im Landesgesetz über die Gebietsänderung schaffen.

 

Den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll wird hiermit die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis, einen Verteilungsschlüssel für die zukünftig nicht durch Einzahlungen gedeckten Auszahlungen für die Zentrale Sportanlage „Fair-Play-Arena“ im Rahmen einer Zweckvereinbarung zu vereinbaren. Diese Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel.

 

Alternativ würde der neue Verbandsgemeinderat einen Verteilungsschlüssel im Rahmen der Haushaltssatzung festlegen. Derzeit gehen wir davon aus, dass der Einwohnerschlüssel für als Schlüssel Anwendung finden wird.

 

Die laufenden Gesamtkosten für die Fair-Play-Arena betragen rd. 30.000 € im Jahr, so dass in etwas ein Betrag i. H. v. 15.000 € durch die Ortsgemeinden der VG Obere Kyll getragen werden müssten.

 

Im Rahmen der letzten Ortsbürgermeister – Dienstbesprechung am 05.03.2018 wurde dieser Punkt eingehend erörtert. Grds. besteht seitens der Ortsgemeinden Interesse daran, die Finanzierung im Rahmen einer Zweckvereinbarung zwischen den Ortsgemeinden zu regeln. Die Bereitschaft einzelner Ortsgemeinden steht jedoch in Abhängigkeit von der Übernahme eines besonderen Anteils seitens der Sitzgemeinde, der Ortsgemeinde Jünkerath. Dies wird u. a. auch damit begründet, dass die Sitzgemeinden Hillesheim und Gerolstein 50 % der Gesamtkosten tragen und die Gemeinde Jünkerath einen besonderen Vorteil besitzt.

 

Da die Verwaltung sehr darum bemüht ist, die Kosten für die Zentrale Sportanlage „Fair-Play-Arena“ im Rahmen einer freiwilligen Zweckvereinbarung zu regeln, wurde mit den Ortsgemeinden vereinbart, dass sich der Ortsgemeinderat Jünkerath zunächst mit dieser Systematik auseinandersetzt.