Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss AOF:

 

Der Ausschuss für Organisation und Finanzen empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung entsprechend der Anlage zu beschließen.

 

 

Beschluss VGR:

 

In Kenntnis der Beschlusslage vom Frühjahr 2017 beschließt der Verbandsgemeinderat die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung entsprechend der beigefügten Anlage.

 

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 16.02.2017 erfolgte die Neufassung  der Satzung über die Kostenerstattung und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Obere Kyll.

 

Im Rahmen der Beratungen wurde auch beschlossen, dass sich die Aufwandsentschädigung, welche Feuerwehrangehörigen bei kostenpflichtigen Einsätzen gezahlt werden, von derzeit 7,00 € auch 8,00 € angepasst werden. Diese Kostensteigerung war bereits in den Kalkulationen berücksichtigt worden und sollte daher rückwirkend auch zum 01.01.2017 greifen.

 

Die entsprechend notwendige Anpassung der Hauptsatzung steht bis dato jedoch noch aus, so dass die Verwaltung vorschlägt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung nun gemäß Anlage zu beschließen.