Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

In Kenntnis der Entscheidung des Ausschusses für Organisation und Finanzen fasst der Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:

 

Die Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde Obere Kyll am Projekt „Breitband Vulkaneifel“ soll sich auf 50 % belaufen. Die restlichen Eigenanteile sollen von den jeweiligen Ortsgemeinden, entsprechend der Kostenaufteilung des Kreises erhoben werden.

 

Die Stellungnahme von Ratsmitglied Rainer Helfen bezüglich dieser Thematik wird der Niederschrift beigefügt.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende informierte zunächst über den aktuellen Sachstand des Projektes „Breitbandausbau im Landkreis Vulkaneifel“.

 

Danach haben alle Ortsgemeinden in 2016 einer Zuständigkeitsübertragung für die Aufgabe „Ertüchtigung Breitbandnetz“ auf die Verbandsgemeinde zugestimmt, allerdings mit der Zusicherung, dass  die Gemeinde im Rahmen des Vorverfahrens nach Mitteilung der tatsächlichen Kosten vom möglichen Ausbau zurücktreten kann.

 

Nach Abschluss der Planungen in 2016 belief sich die kalkulierten Kosten auf einen Betrag von 326.065,51 €, wovon die Ortsgemeinden Hallschlag, Kerschenbach, Ormont, Reuth, Scheid und Steffeln einen Eigenanteil von 10 %, insgesamt 32.606,55 €, übernehmen sollten.

 

Nachdem nun die Ausschreibung erfolgt war, belief sich dieser Eigenanteil auf 115.459,00 €, an der dann zusätzlich auch noch die Ortsgemeinden Esch, Jünkerath, Lissendorf und Stadtkyll zu beteiligen wären. Eine entsprechende Tabelle mit den Gegenüberstellungen ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Organisation und Finanzen wurde von der Verwaltung aufgezeigt, welche Probleme zu den enormen Kostensteigerungen in den 4 Ortsgemeinden Esch, Hallschlag, Kerschenbach und  Scheid führen. Die Erhöhung der Kostenanteile ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Kostenbeteiligung  nunmehr nicht mehr „spitz“, sondern nach der Anzahl der Haushalte berechnet wurde.

 

Der Vorsitzende stellte nochmals ausführlich die Wichtigkeit des Vorhabens dar. Damit die Maßnahme mit einer Investitionssumme von rund 8,7 Millionen Euro (davon rund 850.000 € für die Anbindung der Schulen) entsprechend dem Zuschussantrag durchgeführt werden kann, müsste Mitte Februar 2018 eine Entscheidung über den Gemeindeanteil in Höhe von 115.459,00 € getroffen werden. Ansonsten hätte die Gefahr bestanden, dass die Maßnahme wegen der Abweichung von dem Förderbescheid scheitert. Auch wurde nochmals dargelegt, dass jetzt die einmalige und nicht wiederkehrende Chance besteht, unsere Verbandsgemeinde hinsichtlich des Breitbandausbaues optimal aufzurüsten. Der Ausschuss für Organisation und Finanzen hat daher in seiner Sitzung am 15.02.2018 eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben. In allen anderen Verbandsgemeinden wurde eine Kostenübernahmeerklärung erteilt bzw. bereits die Zustimmung in den jeweiligen Gremien erreicht.

 

In den weiteren Gesprächen, welche nun mit den Ortsgemeinden durchzuführen sind, soll die Finanzierung des Eigenanteils zu 50 % durch die Verbandsgemeinde erfolgen und die restlichen 50 % von den Ortsgemeinden entsprechend ihrem Vorteil an dem Projekt Breitbandausbau sichergestellt werden. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Finanzierung dieses wichtigen Projektes nicht ausschließlich auf den Schultern von einzelnen Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde erfolgen kann. Bei diesem Vorschlag berücksichtigen wir vor allem folgende Gesichtspunkte:

-       Unsere gesamte Region profitiert von diesem Projekt, nicht nur die unterversorgten Bereiche. Innogy muss ihre Infrastruktur generell verbessern, um das Projekt umsetzen zu können.

-       Auch in den erschlossenen Orten werden in den Schulen Bandbreiten von 1 GB/s angeboten. Straßenzüge und Ortsteile werden hier ebenfalls weitere Vorteile erhalten.

-       Die Versorgung von außerhalb gelegenen Ortsteilen (Lehnerath, Neuenstein) wird gesichert, bei einem sehr geringen Kostenanteil.

-       Ein Scheitern des Gesamtprojektes würde unsere Region / Landkreis nachhaltig einen Schaden zu führen, den wir nicht in Kauf nehmen dürfen.

-       Ein Kostenanteil der VG von 50 % ist angemessen u. finanzierbar.