Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Ausschuss für Organisation und Finanzen:

Nach Beratung empfiehlt der Ausschuss dem VG-Rat, die in der als Anlage beigefügten Übersicht ausgewiesenen nicht verbrauchten Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2017 in das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen.

 

Verbandsgemeinderat:

Nach Beratung und in Kenntnis der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Organisation und Finanzen beschließt der VG-Rat, die in der als Anlage beigefügten Übersicht ausgewiesenen nicht verbrauchten Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2017 in das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen.


Sachverhalt:

Nach § 17 Absatz 5 Gemeindehaushaltsverordnung können Ermächtigungen von einem Haushaltsjahr in das nächste Haushaltsjahr durch Beschluss des Verbandsgemeinderates übertragen werden.

Mit einer solchen Übertragung wird vermieden, dass in den Fällen, in denen die Aufgabenerfüllung noch nicht vollständig erfolgt ist, eine erneute Veranschlagung im nächsten Haushaltsjahr erfolgen muss.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die in den beigefügten Übersichten (Anlage zur Sitzungsvorlage) als bisher nicht verbraucht ausgewiesenen Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2017 zu übertragen.

Dabei handelt es sich um investive Haushaltsermächtigungen im Gesamtbetrag von 169.174,80 € und um konsumtive Haushaltsermächtigungen im Gesamtbetrag von 10.000 €.

 

Im Teilfinanzhaushalt Fachbereich 2 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen führt die Übertragung der investiven Haushaltsermächtigungen dazu, dass sich der dort ausgewiesene Finanzmittelfehlbetrag (Posten 25, siehe Seite 77 des Doppelhaushaltes 2017/2018) in Höhe von 1.383.741 € um 169.174,80 € auf 1.552.915,80 € erhöht.

 

Im Teilfinanzhaushalt Fachbereich 2 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen führt die Übertragung der konsumtiven Haushaltsermächtigungen dazu, dass sich das dort ausgewiesene negative Jahresergebnis des Teilhaushalts (Posten 32, Seite 76 des Doppelhaushaltes 2017/2018) in Höhe von 1.205.306 € um 10.000 € auf 1.215.306 € erhöht.

 

Im Gesamtergebnishaushalt (Posten EH 31, Seite 27 des Doppelhaushaltes 2017/2018) verringert sich das positive Jahresergebnis von 283.492 € um 10.000 € auf 273.492 €.

 

Im Gesamtfinanzhaushalt ergibt sich durch diese Übertragung eine um 169.174,80 € geringere Auszahlung zur Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung, die sich von bisher 302.265 € auf nunmehr 133.090,20 € stellt (Posten FH 49, Seite 29 des Doppelhaushaltes 2017/2018).

 

Zu beachten ist, dass seitens der Verwaltung davon ausgegangen wird, dass im Laufe des Jahres die vorstehenden Ausführungen durch den Erlass einer I. Nachtragshaushaltssatzung nebst Plan Änderungen erfahren werden.