Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat einen Antrag bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde zu stellen eine straßenbehördliche Anordnung zu erlassen für Möglichkeit 1 (Einseitiges generelles Halte- und Parkverbot). Das einseitige Halt- und Parkverbot sollte rechts in Richtung Altenheim erfolgen.

 

Neben dem v. g. Antrag wird des Weiteren im Bereich der Waldstraße die Festsetzung eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt.

 

RM Udo Weber beantragt Vertagung des Tagesordnungspunktes und bittet um ein Gespräch mit den betroffenen Anliegern. Dem Antrag wurde mit 7 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.


Sachverhalt:

Die Gemeindestraße „Waldweg“ ist verhältnismäßig eng. In der Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, dass durch falsches Parken Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr bzw. Krankenwagen nicht zu ihrem Einsatzort kamen.

Selbst mehrfache Verkehrskontrollen haben hier keine wesentliche Verbesserung gebracht. Anlässlich eines Ortstermines wurden folgende Möglichkeiten erörtert:

  1. Einseitiges generelles Halte- und Parkverbot;
  2. Parken und Halten in aufgezeichneten Parkbuchten beidseitig mit Lücken;
  3. Verkehrsrechtliche Anordnung zu bestimmten Anlässen (z.B. der Tag der offenen Tür im

Altenheim) die bei der VGV zu beantragen wäre. (Diese Möglichkeit wird von Seiten der Verbandsgemeinde favorisiert.)

Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht wäre keine generelle Anordnung eines Halte- oder Parkverbotes notwendig, wenn sich die Verkehrsteilnehmer entsprechend der Straßenverkehrsordnung verhalten

Sollte aber aufgrund der besonderen Situation eine Anordnung eine der 3 oben genannten Möglichkeiten aus Sicht der Ortsgemeinde notwendig sein, sollte die Ortsgemeinde hierüber einen Beschluss fassen

Allerdings wurde der Vertreter der Ortsgemeinde darauf hingewiesen, dass bei genereller Anordnung von Maßnahmen in der Straße „Waldweg“ (Möglichkeiten 1 und 2) natürlich mit Unmut der Anwohner zu rechnen ist.