Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat wurde seitens der Verwaltung über die Stellungahme der Energienetze Mittelrhein vom 21.02.2017 (eMail) informiert, welche diesem Beschluss in Kopie beiliegt. Die kartenmäßige und textliche Darstellung im Bebauungsplan und Aufnahme in die Begründung ist inzwischen erfolgt.

Weitere Stellungnahmen wurden im Rahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht abgegeben.

Der Ortsgemeinderat Lissendorf beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes „Auf Eich – 5. Änderung“, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung und billigt die Begründung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen sowie diejenigen Personen und Behörden, die Stellungnahmen vorgetragen haben, über das Ergebnis der Ratsentscheidung zu unterrichten.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

Hildegard Caspers

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Lissendorf hat in seiner Sitzung am 11.05.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Auf Eich – 5. Änderung“ erneut zu ändern. Dieser Beschluss wurde am 27.05.2016 ortsüblich bekanntgemacht.

Durch diese 5. Änderung des Bebauungsplanes soll das Baufenster auf der Parzelle Flur 7, Flurstück 38/1 erheblich erweitert werden.

 

Der Rat hat am 26.10.2016 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) beschlossen. Der Entwurf hat mit Begründung in der Zeit vom 28.11.2016 bis 29.12.2016 zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden im Rathaus Jünkerath öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der Auslegung wurde am 18.11.2016 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Gleichzeitig wurden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 22.11.2016 zur Abgabe der Stellungnahme aufgefordert.

Im Rahmen dieser Beteiligung wurde lediglich seitens der Energienetze Mittelrhein in Koblenz eine Stellungnahme vorgebracht, welche eine Abwägungsentscheidung erforderlich machte und zu einer Änderung der Planung führte.

Die vorhandene Trasse zur Führung der Erdgasleitung bedingte eine Anpassung des Baufensters (Reduzierung) in Verbindung mit der Eintragung eines sog. GFL-Rechtes (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht)  zugunsten der Energienetze Mittelrhein.

 

Der Ortsgemeinderat hat sodann in seiner Sitzung am 25.01.2017 eine erneute Beteiligung der Energienetze Mittelrhein und eine öffentliche Auslegung mit verkürzter Frist gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 4 BauGB beschlossen.

 

Die Auslegung des geänderten Planentwurfes erfolgte sodann in der Zeit vom 13.02.2017 bis 28.02.2017 zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden im Rathaus Jünkerath. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 03.02.2017 mit dem Hinweis ortsüblich bekanntgemacht, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

Mit eMail vom 21.02.2017 teilten die Energienetze Mittelrhein mit, dass die von ihnen vorgebrachten Anregungen und Bedenken durch die Planänderung ausgeräumt wurden. Weitere Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.