Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, die Verkehrsanlage "Gewerbestraße" nach § 36 LStrG als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Satz 1 Ziffer 3.a) LStrG für den öffentlichen Verkehr zu widmen und zwar entsprechend der beigefügten Widmungsverfügung nebst Übersichtskarte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Dieser Beschluss ergeht im Benehmen mit der Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll als zuständige Straßenbaubehörde. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.


Sachverhalt:

Der Vorsitzende informierte den Ortsgemeinderat ausführlich darüber, dass die auf der Grundstücksparzelle Gemarkung Lissendorf, Flur 7, Flurstück 30/10 (teilweise) gelegene Verkehrsanlage "Gewerbestraße" bisher nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet wurde. Diese Verkehrsanlage ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte entsprechend markiert. Da sich diese Gemeindestraße im Eigentum der Ortsgemeinde Lissendorf befindet und die Erschließung der angrenzenden Grundstücke sichert, ist es erforderlich, diese Teilfläche als Straße nach § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) zu widmen, damit sie der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.