Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung fasst der Ortsgemeinderat in der Angelegenheit folgende Beschlüsse:

 

1.    Soll eine Kostenerstattung eingeführt werden?

Abstimmungsergebnis:  einstimmig beschlossen

Ja:  11  Nein:  0  Enthaltung:  1  Sonderinteresse:  0

 

 

2.    Soll der Kostenerstattungsbetrag pro Nacht auf 30,00 € festgelegt werden?

Abstimmungsergebnis:  einstimmig beschlossen

Ja:  11  Nein:  0  Enthaltung:  1  Sonderinteresse:  0

 

 

3.    Sollen Ausnahmen zugelassen werden?

Abstimmungsergebnis:  mehrheitlich beschlossen

Ja:  4  Nein:  8  Enthaltung:  0  Sonderinteresse:  0

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Umsetzung der teilweisen Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in Feusdorf hat sich die Ortsgemeinde die Möglichkeit geschaffen, dass die Beleuchtung durch manuelle Schaltung an drei Schaltstellen ganznächtig in Betrieb bleibt. In der letzten Zeit nehmen die Bitten von Vereinen und teilweise auch Bürgern zu, aus verschiedenen Gründen die Straßenbeleuchtung doch die ganze Nacht brennen zu lassen. Da die Ortsgemeinde die Abschaltung der Straßenbeleuchtung grds. beschlossen hatte, um Kosten für die Ortsgemeinde zu sparen, kommt der Vorsitzende zu dem Ergebnis, dass der Ortsgemeinderat nun darüber beraten soll, wie zukünftig mit solchen Anliegen umgegangen werden soll.

 

Die Einschaltung der dauerhaften Beleuchtung verursacht Kosten von rd. 30,00 € / Nacht. In diesen Kosten enthalten sind sowohl Stromkosten als auch die Personalkosten für das Ein- und Ausschalten der Steuerung.