Sitzung: 14.12.2017 Ortsgemeinderat
Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse
Vorlage: FB2-1507/2017/04-093
Beschluss:
Nach eingehender Beratung fasst der Ortsgemeinderat in der Angelegenheit folgende Beschlüsse:
1. Soll eine Kostenerstattung eingeführt
werden?
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja: 11 Nein: 0 Enthaltung: 1 Sonderinteresse: 0
2. Soll der Kostenerstattungsbetrag pro Nacht
auf 30,00 € festgelegt werden?
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja: 11 Nein: 0 Enthaltung: 1 Sonderinteresse: 0
3.
Sollen
Ausnahmen zugelassen werden?
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja: 4 Nein: 8 Enthaltung: 0 Sonderinteresse: 0
Sachverhalt:
Im Rahmen der
Umsetzung der teilweisen Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in Feusdorf
hat sich die Ortsgemeinde die Möglichkeit geschaffen, dass die Beleuchtung
durch manuelle Schaltung an drei Schaltstellen ganznächtig in Betrieb bleibt.
In der letzten Zeit nehmen die Bitten von Vereinen und teilweise auch Bürgern
zu, aus verschiedenen Gründen die Straßenbeleuchtung doch die ganze Nacht
brennen zu lassen. Da die Ortsgemeinde die Abschaltung der Straßenbeleuchtung
grds. beschlossen hatte, um Kosten für die Ortsgemeinde zu sparen, kommt der
Vorsitzende zu dem Ergebnis, dass der Ortsgemeinderat nun darüber beraten soll,
wie zukünftig mit solchen Anliegen umgegangen werden soll.
Die Einschaltung
der dauerhaften Beleuchtung verursacht Kosten von rd. 30,00 € / Nacht. In
diesen Kosten enthalten sind sowohl Stromkosten als auch die Personalkosten für
das Ein- und Ausschalten der Steuerung.