Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach sehr eingehender Diskussion und in Kenntnis der vorliegenden Entwurfsplanung beschließt der Ortsgemeinderat, die Maßnahmen im Sommerhalbjahr 2018 durchzuführen, so dass die öffentliche Ausschreibung zeitnah vom Büro Linscheidt vorbereitet und veröffentlicht werden soll.

 

Folgendes Bauprogramm wird für die Erschließungsstraße „Auf dem Faller“ und Waldfrieden“ beschlossen:

 

Bau einer ca. 440 m langen Erschließungsstraße auf den Parzellen Gemarkung Feusdorf, Flur 2, Nr. 84/4 und 84/5 (teilweise) gemäß Entwurfsplanung des Büro Linscheidt Ingenieure GmbH vom Juli 2017, wie in der Einwohnerversammlung vorgestellt, mit folgenden Kriterien:

 

-       Baubeginn am Wirtschaftsweg Flur 1, Nr: 142 und Bauende ca. 20 m vor der Gemarkungsgrenze zu Esch

-       Oberfläche asphaltiert

-       Regelfahrbahnbreite ca. 3,50 m zzgl. Bordanlage

-       einseitige Entwässerung bestehend aus Bordstein, Rinne und Regeneinläufen

-       beidseitig befestigte Bankette mit angrenzenden Böschungen gem. Planung

-       Wendeanlage am Bauende mit einem lichten Durchmesser von 12 m

-       Anpassung der neuen Fahrbahn an die anliegenden Grundstücke u. Zufahrten

-       Grunderwerb und Vermessung eines Grundstücks für die Wendeanlage

-       Ergänzung der Straßenbeleuchtungsanlage gem. Planung der Fa. Innogy

-       Rodungsarbeiten für den Bau der Straße

 

Ab Beginn der Erschließungsmaßnahme werden Vorausleistungen in Höhe von 50% des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrages erhoben.


Sachverhalt:

Der Vorsitzende berichtete von der Einwohnerversammlung vom 22.11.2017, welche sehr gut besucht war. Da in der Einladung zur Einwohnerversammlung versäumt wurde, auch die Erschließung des hinteren Teils der betroffenen Verkehrsanlage zu erwähnen, wurden die betroffenen Anlieger der Gemeindestraße „Waldfrieden“ persönlich angeschrieben und über die Maßnahme informiert. Ihnen wurde weiterhin angeboten, die Entwurfsplanung bei der Verwaltung einzusehen.

 

Im Folgenden wird es jetzt erforderlich, die Ausführungsplanung erarbeiten zu lassen und die Leistungen öffentlich auszuschreiben. Außerdem sind die vorgesehenen Maßnahmen als Bauprogramm vom Ortsgemeinderat zu definieren.

 

Der Vorsitzende stellte die vom Büro Linscheidt erarbeitete Entwurfsplanung nochmals im Detail vor, so dass sich die Gemeinderatsmitglieder und Bürger ein genaues Bild von den vorgesehenen Arbeiten machen konnten.

 

Aufgrund des § 9 der Erschließungsbeitragssatzung ist die Ortsgemeinde Feusdorf berechtigt, ab Beginn einer Erschließungsmaßnahme Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Beitrags zu erheben.