Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach sehr eingehender Diskussion und in Kenntnis der vorliegenden Entwurfsplanung beschließt der Ortsgemeinderat, die Maßnahmen im Sommerhalbjahr 2018 durchzuführen, so dass die öffentliche Ausschreibung zeitnah vom Büro Linscheidt vorbereitet und veröffentlicht werden soll.

 

 

Folgendes Bauprogramm wird für die Erschließung Stichweg „Escher Straße beschlossen:

Bau einer ca. 60 m lange Erschließungsstraße auf Parzelle Gemarkung Feusdorf, Flur 1, Nr. 124/22 gemäß Entwurfsplanung des Büro Linscheidt Ingenieure GmbH vom Juli 2017, wie in der Einwohnerversammlung vorgestellt, mit folgenden Kriterien:

 

-       Baubeginn abzweigend von der „Escher Straße“ (K 69) und Bauende nach ca. 60 m am befestigten Vorplatz des Feuerwehrgerätehauses

-       Oberfläche asphaltiert

-       Fahrbahnbreite ca. 5,00 m zwischen den vorh. Grenzen

-       einseitige Entwässerung bestehend aus Bordstein, Rinne und Regeneinläufen

-       Anpassung der neuen Fahrbahn an die anliegenden Grundstücke

 

 

Ab Beginn der Erschließungsmaßnahme werden Vorausleitungen in Höhe von 50% des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrages erhoben.


Sachverhalt:

Der Vorsitzende berichtete von der Einwohnerversammlung vom 22.11.2017, welche sehr gut besucht war. Im Folgenden wird es jetzt erforderlich, die Ausführungsplanung erarbeiten zu lassen und die Leistungen auszuschreiben. Außerdem sind die vorgesehenen Maßnahmen als Bauprogramm vom Ortsgemeinderat zu definieren.

 

Der Vorsitzende stellte die vom Büro Linscheidt erarbeitete Entwurfsplanung nochmals im Detail vor, so dass sich die Gemeinderatsmitglieder ein genaues Bild von den vorgesehenen Arbeiten machen konnten.

 

Aufgrund § 9 der Erschließungsbeitragssatzung ist die Ortsgemeinde Feusdorf berechtigt, ab Beginn einer Erschließungsmaßnahme, Vorausleitungen bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Beitrags zu erheben.