Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Es wurde der Antrag gestellt, die Beschlussfassung ober den obenstehenden Sachverhalt zu vertagen. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Eigenbetrieben sind jährlich gemäß § 89 Abs. 1 GemO durch sachverständige Abschlussprüfer zu prüfen. Der Abschlussprüfer ist vom Verbandsgemeinderat zu bestellen.

Mit den Prüfungen vergangener Jahre wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heinrichs & Partner Treuhand GmbH, Trier/Bitburg, beauftragt.

In Anbetracht des aktuellen Sachstandes zu der geplanten Kommunalreform mit den Verbandsgemeinden Hillesheim und Gerolstein zum anvisierten 01.01.2019 erscheint es angebracht, den Auftrag für die Prüfungsleistungen 2017 demnach auch an die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, zu übertragen, da die genannten Nachbar-Verbandsgemeinden diese Gesellschaft mit ihren Abschlussprüfungen beauftragt haben.