Sitzung: 07.12.2017 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB4-0208/2017/01-418
Beschluss
Werkausschuss:
Nach eingehender Beratung empfiehlt der Werkausschuss dem Verbandsgemeinderat, den Wirtschaftsplan 2018 der Verbandsgemeindewerke einschließlich Finanzplan und Investitionsprogramm sowie der Stellenübersicht in der Fassung des vorliegenden Entwurfs zu beschließen.
Beschluss
Verbandsgemeinderat:
Der Verbandsgemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses den Wirtschaftsplan 2018 der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll einschließlich Finanzplan und Investitionsprogramm sowie der Stellenübersicht in der Fassung des vorliegenden Entwurfs. Für die laufenden Entgelte werden ab Beginn des Jahres Vorausleistungen erhoben.
Sachverhalt:
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2017 – 2021 sowie der Stellenübersicht wurde durch den Werkleiter in einer Zusammenfassung vorgetragen und erläutert.
Der neue Wirtschaftsplan enthält folgende Festsetzungen:
Wasserversorgung Abwasserbeseitigung
Erfolgsplan in Erträgen und
Aufwendungen auf je
1.250.000 € 2.465.000
€
Vermögensplan in Einnahmen
und
Ausgaben
auf je 2.115.000 € 1.127.000 €
Gesamt 3.365.000
€ 3.592.000 €
Der Gesamt-Wirtschaftsplan somit
auf 6.957.000 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite,
der im Wirtschaftsjahr 2018 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der
Verbandsgemeindekasse in Anspruch genommen werden darf, wird auf 500.000 €
festgesetzt. Dieser Betrag entfällt in voller Höhe auf den Betriebszweig
Wasserversorgung.
Der Betrag der Kredite, der zur Bestreitung von Ausgaben
des Vermögensplanes im Wirtschaftsjahr 2018 dienen soll, wird auf 1.343.000 €
festgesetzt, auf den Betriebszweig Wasserversorgung entfallend (davon 1.128.000
€ zinsloses Förderdarlehen).
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Nach dem Ergebnis der Entgeltkalkulation ist eine Anhebung der Wasser- und Abwasserentgelte zum 01.01.2018 nicht notwendig.