Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Nach eingehender Diskussion beschließt der Verbandsgemeinderat, sich an der 4. Bündelausschreibung zu beteiligen und beauftragt die Verwaltung, alle weiteren Schritte hierfür in die Wege zu leiten. Der zu liefernde Strom soll folgenden Kriterien entsprechen:

 

Normalstrom (Mix aus versch. Quellen)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen  Schritte hierfür in die Wege zu leiten.

 


Sachverhalt:

Die Vorsitzende informierte den Verbandsgemeinderat über das Schreiben der Verwaltung vom 07.11.2017. Danach beabsichtigt der Gemeinde- und Städtebund, eine weitere Bündelausschreibung für die Stromlieferung der angeschlossenen Gemeinden durchzuführen. Der Liefervertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein läuft Ende 2018 aus, sodass die Stromlieferung für die Jahre 2019 bis einschl. 2020 Gegenstand der Ausschreibung sein wird. Aufgrund der kleinen Gebietseinheiten ist derzeit ein wirtschaftlicher Strombezug nur über eine Bündelausschreibung zu gewährleisten. Nach einer möglichen Kommunalreform könnten die dann entsprechenden Einheiten ggfls. so groß sein, dass eine eigene Ausschreibung Sinn macht. Bis dahin empfiehlt die Verwaltung, sich der 4. Bündelausschreibung anzuschließen, um gemeinsam ein wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen.