Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Werkausschuss dem Verbandsgemeinderat, den Wirtschaftsplan 2018 der Verbandsgemeindewerke einschließlich Finanzplan und Investitionsprogramm sowie der Stellenübersicht in der Fassung des vorliegenden Entwurfs zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2017 – 2021 sowie der Stellenübersicht wurde durch den Werkleiter in einer Zusammenfassung vorgetragen und erläutert.

 

Der neue Wirtschaftsplan enthält folgende Festsetzungen:

 

                                                                          Wasserversorgung     Abwasserbeseitigung

 

Erfolgsplan                in Erträgen und

                                    Aufwendungen auf je              1.250.000 €                 2.465.000 €

 

Vermögensplan in     Einnahmen und

                                    Ausgaben auf je                      2.115.000 €                 1.127.000 €

                                                                                   

Gesamt                                                                       3.365.000 €                 3.592.000 €

 

                                                           

Der Gesamt-Wirtschaftsplan somit auf                                   6.957.000 €

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr 2018 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandsgemeindekasse in Anspruch genommen werden darf, wird auf 500.000 € festgesetzt. Dieser Betrag entfällt in voller Höhe auf den Betriebszweig Wasserversorgung.

 

Der Betrag der Kredite, der zur Bestreitung von Ausgaben des Vermögensplanes im Wirtschaftsjahr 2018 dienen soll, wird auf 1.343.000 € festgesetzt, auf den Betriebszweig Wasserversorgung entfallend (davon 1.128.000 € zinsloses Förderdarlehen).

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

Nach dem Ergebnis der Entgeltkalkulation ist eine Anhebung der Wasser- und Abwasserentgelte zum 01.01.2018 nicht notwendig.