Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde folgenden Antrag zu stellen:

 

Für den Bereich der Straße „Auf dem Wehrt“ - angefangen am Kreisverkehr bis zur Einmündung in die „Glaadter Straße“ und umgekehrt - soll eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h mit dem Verkehrszeichen „274-53“ angeordnet werden.

 

Zudem bekräftigt der Gemeinderat seinen Beschluss, TOP 11, vom 26.01.2012 an den Landesbetrieb Mobilität, den Radweg von der Glaadter Hütte aus über die Bahntrasse bis hin zum Rathaus und vom „Schwarzen Pfad“ aus an der Bahnlinie entlang zu verlegen.

 


Sachverhalt:

 

Die Straße „Auf dem Wehrt“ ist aufgrund der Einzelhandelsgeschäfte täglich sehr frequentiert. Zudem verläuft der Kyll-Radweg über diese Straße. Selbst bei der jetzt zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist zur Zeit die Sicherheit der Straßenverkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger und der Radfahrer, aufgrund der jetzigen Straßenbeschaffenheit und vor allem der Straßenlage und deren starker Frequentierung nicht immer gewährleistet. Dabei sind die Radfahrer, die im Bereich vor dem Kreisverkehr links auf den Radweg abbiegen müssen, dort besonders gefährdet. Die Situation wurde bereits im Vorfeld mit der Polizei (Bezirkspolizeibeamten) begutachtet und bewertet. Danach wurde festgestellt, dass eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bei der Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit für diesen Bereich auf 30 km/h Abhilfe schaffen würde.