Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bei der Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll folgenden Antrag zu stellen:

 

Für folgende Wendehämmer soll ein absolutes Parkverbot nach der Straßenverkehrsordnung mit dem Verkehrszeichen „Z 283“ und dem Zusatzschild „gesamter Wendehammer“

 

 

-       Wendebereich „Talstraße“

-       Wendebereich „Im Kefferbach“

-       Wendebereich „Lerchenweg“

-       Wendebereich „Schüller Straße“ am Altenheim

 

angeordnet werden.

 


Sachverhalt:

 

Verschiedene Wendehämmer in der Ortslage Jünkerath sind von ihrer räumlichen Abmessung her sehr klein bemessen, so dass diese gerade zum Wenden von Fahrzeugen reicht. Allerdings wird diese Abmessung durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt, so dass es hier immer wieder zu Schwierigkeiten beim Wenden kommt, insbesondere dann, wenn Ver- und Entsorgungsfahrzeuge nicht ordnungsgemäß wenden können.

 

Diese Situation kann im Rahmen der verkehrsrechtlichen Möglichkeiten nur mit einer Anordnung von Parkverbot im Wendebereich durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde bei der Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll beseitigt werden.