Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Da es rechtliche Bedenken bzgl. der Förderung von Prämienauszahlungen an alle Einwohner gibt, kommt der Ortsgemeinderat zu der Entscheidung hierüber 2 Beschlüsse herbeizuführen. Zunächst sollen die Regelungen zu den Ziffern 1 – 6 festgelegt werden und sodann anschließend die Regelungen bezüglich der Prämienauszahlungen.

 

Nach sehr eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, die aufgeführten Maßnahmen des beigefügten Förderprogramms (Ziffer 1 – 6) rückwirkend ab dem 01.01.2017 zu fördern.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 8 Nein: 0 Enthaltung: 0 Sonderinteresse: 0

 

Die Ortsgemeinde beschließt, entgegen den o. g. Hinweisen, die Zahlung einer Prämie für jeden Einwohner im Rahmen des Förderprogramms (Prämienauszahlungen) als Beteiligung der Bürger an den Erlösen aus der Nutzung der Windenergie.

 

Sollte eine Beschlussaussetzung dieser Förderrichtlinie bzgl. der Prämienauszahlungen erfolgen und ggfls. weitere rechtliche Schritte dagegen eingelegt werden, stellt der Ortsgemeinderat fest, dass alle anderen Ziffern der Förderprogramms unabhängig fortgelten.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde Ormont beabsichtigt, die Einwohner der Ortsgemeinde an den Erlösen aus der Nutzung der Windenergie zu beteiligen und u. a. bestimmte Maßnahmen durch die Ortsgemeinde zu fördern. Hierzu bedarf es jedoch der Festlegung eines detaillierten Förderprogramms.

Fördervoraussetzung ist u.a. auch ein „Aktivwerden“ eines Grundstückseigentümers, um z.B. den Ort positiver zu gestalten.

 

Die Förderrichtlinien als Beteiligung der Bürger an den Erlösen aus der Nutzung der Windenergie sind in dem beigefügten Förderprogramm (Ziffer 1 - 6) ersichtlich und gelten rückwirkend ab dem 01.01.2017. 

 

 

Die Ortsgemeinde beabsichtigt darüber hinaus als weiteren Ausgleich sowie zusätzliche Entlastung der Bürger an alle Einwohner, welche am 30.06. eines jeden Jahres in Ormont mit Hauptwohnsitz wohnen und seit mindestens 6 Monaten dort gemeldet sind, eine jährliche Prämie in Höhe von 100 € je Einwohner zu zahlen. Die Ortsgemeinde hat sich bewusst für diese weitere Förderung entschieden und auf den Wegfall oder die Reduzierung der Grundsteuer verzichtet, da man sich mit dieser Zahlung für alle Einwohner mit Erstwohnsitz eine insgesamt gerechtere Verteilung verspricht und jedem Bürger dieser weitere finanzielle Vorteil zukommt, der z.B. auch gerne zur Senkung der eigenen Stromkosten genutzt werden kann, welche u.a. in Form von verschiedenen Umlagen (z.B. EEG-Umlage usw.) in den letzten Jahren allgemein gestiegen sind.

 

Die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeindeverwaltung haben Bedenken bezüglich dieser Prämienauszahlung ausgesprochen, da eine Prämienauszahlung gegen die Grundsätze des § 78 GemO, wonach das Gemeindevermögen pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten ist, verstößt. Insofern wäre des Weiteren zu berücksichtigen, dass diese Zahlungen ggf. einkommensteuerrechtlich von Belang sind. Ggf. müsste die Ortsgemeinde diese Zahlungen pauschal versteuern, alternativ müssten ggf. die Einwohner diese Einnahmen bei der Einkommensteuer angeben. Seitens der Verwaltung wird daher nochmals appelliert, den rechtskonformen und verwaltungsmäßig geringeren Aufwand verursachenden Weg bzgl. der Reduzierung der Grundsteuer zu wählen.