Sitzung: 20.11.2017 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB2-1476/2017/10-088
Beschluss:
Da es rechtliche Bedenken bzgl. der Förderung von Prämienauszahlungen an alle Einwohner gibt, kommt der Ortsgemeinderat zu der Entscheidung hierüber 2 Beschlüsse herbeizuführen. Zunächst sollen die Regelungen zu den Ziffern 1 – 6 festgelegt werden und sodann anschließend die Regelungen bezüglich der Prämienauszahlungen.
Nach sehr
eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, die aufgeführten Maßnahmen
des beigefügten Förderprogramms (Ziffer 1 – 6) rückwirkend ab dem 01.01.2017 zu fördern.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen
Ja: 8 Nein: 0 Enthaltung:
0 Sonderinteresse: 0
Die Ortsgemeinde
beschließt, entgegen den o. g. Hinweisen, die Zahlung einer Prämie für jeden
Einwohner im Rahmen des Förderprogramms (Prämienauszahlungen) als Beteiligung der Bürger an den Erlösen aus
der Nutzung der Windenergie.
Sollte eine Beschlussaussetzung dieser Förderrichtlinie bzgl. der Prämienauszahlungen erfolgen und ggfls. weitere rechtliche Schritte dagegen eingelegt werden, stellt der Ortsgemeinderat fest, dass alle anderen Ziffern der Förderprogramms unabhängig fortgelten.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde
Ormont beabsichtigt, die Einwohner der Ortsgemeinde an den Erlösen aus der
Nutzung der Windenergie zu beteiligen und u. a. bestimmte Maßnahmen durch
die Ortsgemeinde zu fördern. Hierzu bedarf es
jedoch der Festlegung eines detaillierten Förderprogramms.
Fördervoraussetzung
ist u.a. auch ein „Aktivwerden“ eines Grundstückseigentümers, um z.B. den Ort
positiver zu gestalten.
Die
Förderrichtlinien als Beteiligung der Bürger an den Erlösen aus der Nutzung der
Windenergie sind in dem beigefügten Förderprogramm (Ziffer 1 - 6) ersichtlich
und gelten rückwirkend ab dem 01.01.2017.
Die Ortsgemeinde beabsichtigt darüber hinaus als weiteren Ausgleich sowie zusätzliche Entlastung
der Bürger an alle Einwohner, welche am 30.06. eines jeden Jahres in Ormont mit
Hauptwohnsitz wohnen und seit mindestens 6 Monaten dort gemeldet sind, eine
jährliche Prämie in Höhe von 100 € je Einwohner zu zahlen. Die Ortsgemeinde hat
sich bewusst für diese weitere Förderung entschieden und auf den Wegfall oder
die Reduzierung der Grundsteuer verzichtet, da man sich mit dieser Zahlung für
alle Einwohner mit Erstwohnsitz eine insgesamt gerechtere Verteilung verspricht
und jedem Bürger dieser weitere finanzielle Vorteil zukommt, der z.B. auch
gerne zur Senkung der eigenen Stromkosten genutzt werden kann, welche u.a. in
Form von verschiedenen Umlagen (z.B. EEG-Umlage usw.) in den letzten Jahren
allgemein gestiegen sind.
Die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeindeverwaltung haben Bedenken
bezüglich dieser Prämienauszahlung ausgesprochen, da eine Prämienauszahlung gegen
die Grundsätze des § 78 GemO, wonach das Gemeindevermögen pfleglich und
wirtschaftlich zu verwalten ist, verstößt. Insofern wäre des Weiteren zu
berücksichtigen, dass diese Zahlungen ggf. einkommensteuerrechtlich von Belang sind. Ggf.
müsste die Ortsgemeinde diese Zahlungen pauschal versteuern, alternativ müssten
ggf. die Einwohner diese Einnahmen bei der Einkommensteuer angeben. Seitens der
Verwaltung wird daher nochmals appelliert, den rechtskonformen und
verwaltungsmäßig geringeren Aufwand verursachenden Weg bzgl. der Reduzierung
der Grundsteuer zu wählen.