Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Der Werkausschuss nimmt die Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes vom 12.04.2017 und 30.08.2017 nebst Anlagen zur Kenntnis.

Die Werkleitung wird bevollmächtigt, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll zum 01.01.2019 zu beauftragen.

Der Werkausschuss überträgt die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bzw. die Gt-Service, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen.

Die Verbandsgemeindewerke verpflichten sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

Die Werkleitung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der dritten Bündelausschreibung Strom ausschreiben zu lassen:

Normalstrom – keine Anforderungen an die Erzeugungsart.

Im Falle der Ausschreibung von Ökostrom:

Der zu liefernde Strom soll zu

100 % aus Normalstrom bestehen.

Die Werkleitung wird beauftragt, entsprechende Abnahmestellen auszuwählen, die aufgrund der Abnahmemenge dem jeweiligen prozentualen Anteil entsprechen.


Sachverhalt:

Die 3. Bündelausschreibung Strom wurde im Jahre 2011 für die Lieferjahre 2013 – 2016 über den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz unter Zuhilfenahme eines Ingenieurbüros und einer Rechtsanwaltskanzlei unter Beteiligung vieler Kommunen in Rheinland-Pfalz in Losen öffentlich ausgeschrieben. Wirtschaftlichster Bieter war die Energieversorgung Mittelrhein in Koblenz, die seitdem Vertragspartner eines Bündelvertrages für die Kommunen ist. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat in seinem Schreiben vom 09.10.2015 empfohlen, den Vertrag nicht zum Ende des Lieferzeitraums zu kündigen, somit verlängerte der Vertrag sich bis zum 31.12.2018.

 

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat nunmehr eine neue Bündelausschreibung mit Laufzeitbeginn 01.01.2019 vorbereitet, wobei das bewährte Verfahren mit Aufteilung der Abnahmestellen in diverse regionale und technische Lose, die Einrichtung eines Vergabegremiums usw. weitestgehend beibehalten werden soll. Hierzu wurden die Verwaltungen auch angeschrieben, ihr Interesse an einer erneuten öffentlichen Ausschreibung zu bekunden.

In einem weiteren Schreiben hat der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mitgeteilt, dass die 4. Bündelausschreibung von einer Tochtergesellschaft des Gemeindetages Baden-Württemberg, der Gt-Service durchgeführt werden soll. Die Ausschreibung der Stromlieferung, im Rahmen der 4. Bündelausschreibung erfolgt für eine Erstlaufzeit von 2 Jahren, mit der Möglichkeit, einer jeweils einjährigen Vertragsverlängerung. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren.

 

Für eine Teilnahme an der neuen Bündelausschreibung benötigt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz einen verbindlichen Auftrag mit Vollmacht. Zudem gilt es zu entscheiden, ob und ggf. in welcher Menge Normal- oder Ökostrom bezogen werden soll.