Sitzung: 27.11.2017 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: FB1-1719/2017/07-112
Ortsgemeinderat:
Nach ausführlicher Beratung und in Kenntnis der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.
Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 stehen zur Beratung und Entscheidung an.
Der vorgelegte Entwurf stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:
1.Ergebnishaushalt:
Der Ergebnishaushalt erwartet einen Jahresfehlbetrag von 153.548 € bei Gesamterträgen von 2.170.020 € und Gesamtaufwendungen von 2.323.568 €.
Der Haushaltsausgleich gelingt nicht.
2. Finanzhaushalt:
Der Finanzhaushalt weist einen negativen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 38.775 € aus.
Damit wird der Haushaltsausgleich nicht erreicht, da dieser Saldo nicht ausreicht um die planmäßige Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 83.100 € ab zu decken.
3.
Liquiditätskreditverbindlichkeiten
Hier wird eine Zunahme von 48.116 € erwartet, sodass sich diese Schulden zum Ende des Haushaltsjahres voraussichtlich auf 1.362.601 € stellen werden.
4. Investitionen
Folgende sind eingeplant:
a)
Ausbau Gemeindestraße „Am Sonnenberg“ = 631.670 €
b)
Bahnhof, Neugestaltung P+R Anlage Nord = 160.250 €
c)
Bahnhof, Neugestaltung P+R Anlage Süd = 47.100 €
d)
Kindertagesstätte, Erneuerung Zaunanlage = 8.000 €
e)
Kindertagesstätte, Ersatzbeschaffung Spielgerätehaus = 5.000 €
f)
Stichstraße „Am Sonnenberg“, erstmalige Herstellung = 36.935 €
g) Errichtung
Buswartehalle Parkplatz Fair-Play-Arena = 7.500 €
h)
Projekt „Obere Kyll – natürlich gut“, Offenlandbiotope = 16.000 €
i)
Projekt „Obere Kyll – natürlich gut“, Auwaldentwicklung = 21.000 €
j)
Ausbau Gemeindestraße „Auf dem Wehrt“ = 10.000 €
Summe: = 943.455 €
5.
Investitionskreditverbindlichkeiten
Investitionskredite sind in Höhe von 277.344 € eingeplant.
Zum Ende des Haushaltsjahres stellen sich diese Verbindlichkeiten voraussichtlich auf
2.530.397 €.
6. Steuerhebesätze
Eine Änderung der Steuerhebesätze bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer ist nicht vorgesehen.
Im Übrigen darf auf den beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes verwiesen werden.